mit "Malerbetrieb" bennenen ohne den Malermeister gemacht zu haben?
Was stimmt den nun?Brauch ich den Meistertitel um meine Firma als Malerbetrieb zu benennen?HWK sagt ich brauch den Meister dafür, man liest aber auch(dank google) das das Quatsch ist und man so die Leute nur dazu bringen möchte noch Meister zu machen-kostet ja auch einiges.. Bin für jede Antwort dankbar!
11 Antworten
Glaube mal einfach der HWK. Die sind schließlich zuständig.
Die Meisterpflicht sollte zwar abgeschafft werden - aber nicht für alle Gewerke.
Einen Meisterbetrieb zu haben, ist in Deutschland auch immer noch ein Qualitätsmerkmal.
Der Meisterkurs ist nicht nur Geldschneiderei: Du lernst da auch, wie man Abrechnungen und Kalkulationen richtig macht - für das Führen eines Betriebs nicht ganz unwichtig!
Generell brauchst Du für die meisten Handwerksbetriebe einen Meister im Betrieb. Es gibt jedoch Ausnahmen (sog. "Altgesellenregelung") Frag bei Deiner HWK ganz konkret nach und glaub den Leuten, die wissen das
Der Unterschied liegt an der Bezeichnung „Malereibetrieb“ der nicht die Voraussetzung eines Meisters hat und auf dem freien Markt faktisch nicht den „gesamten“ Beruf ausüben darf. Und „Malereifachbetrieb“ dies geht nur wenn du ohne Einschränkungen das komplette Aufgabenfeld eines Malers ausführen kannst und darfst. Diese Berechtigung bekommst du nur und ausnahmslos nur mit einem Meistertitel. Als Beispiel darf ein malereibetrieb der durch einen Gesellen nach der altgesellenregelung geführt wird, kein WDVS anbieten oder Brandschutzbeschichtungen. Grob gesagt ist alles was die Statik betrifft tabu. Genauso ist es im Trockenbau. Jeder darf Trockenbau anbieten, aber nur wenn es statisch unrelevant ist. Sobald es um zb Feuerschutzwände geht, muss ein Meister die Verantwortung über die Tätigkeit übernehmen.
hallo,
wenn du deinen Betrieb für "Arbeiten rund ums Haus" benennst brauchst du keiene Meisterprüfung.
Es gibt mittlerweile in in Handwerksordnung auch schon Berufe die von der Meisterprüfungspflicht ausgenommen sind. Spotan fällt mir da der Trockenbauer ein.
Sofern ich weiß muss eine abgeschlossene Malerausbildung vorliegen. Ein Meister muss dann eingestellt sein, wenn du dich als Meisterbetrieb benennen willst. Ansonsten reicht es, einen Gesellen zu beschäftigen.