Mit Bleistift gewählt?
In der Wahlkabine lag nur ein Bleistift. Ist das legal? Jeder kann das ausradieren.
2 Antworten
Hallo,
hier kann man nachlesen, dass das Ankreuzen per Bleistift rechtens ist.
Schreibstift in der Wahlkabine
Gemäß § 50 Absatz 2 Bundeswahlordnung soll in der Wahlkabine ein Schreibstift bereitliegen. Als Schreibstifte im Sinne des Wahlrechts gelten Bleistifte (die nicht dokumentenecht sein müssen), Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte und ähnliche.
Eine Verletzung der Grundsätze des Wahlrechts ist dadurch nicht zu befürchten. Die einzelnen Wahlvorstände sind mit Mitgliedern der verschiedensten Parteien besetzt und die Auszählung der abgegebenen Stimmen ist öffentlich, so dass eine Manipulation durch Dritte ausgeschlossen ist.
Bestehen bei Wahlberechtigten dennoch Bedenken, so spricht nichts gegen die Benutzung eines eigenen, mitgebrachten Schreibstiftes, etwa eines Kugelschreibers.
(https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/s/schreibstift-wahlkabine.html)
Bei der Auszählung der Wahlstimmen bleibt gar keine Zeit, mit Bleistift gemachte Kreuzchen auszuradieren. Bei der Vielzahl der anwesenden Wahlhelfer müsste da schon sehr viel kriminelle Energie im Spiel sein, dass sich alle geschlossen am Wahlbetrug beteiligen.
Jeder hat übrigens das Recht, bei der Stimmenauszählung als Beobachter dabei zu sein und kann sich so von der ordnungsgemäßen Stimmauszählung überzeugen.
AstridDerPu
So war es bei der letzten Wahl.
Nachdem ein paar andere Leute und ich bei der letzten Wahl lautstark eine Ansage gemacht haben, lagen jetzt heute Kugelschreiber in den Wahlkabinen.