Mit 16 auf ein Date mit einer 13 jährigen?
Ich treffe mich demnächst mit der kleinen Schwester eines Kumpels und wir gehen ins Kino. Alle meine Freunde sagen der Altersunterschied wäre zu groß. (Ich werde im Juni 17 und sie im Oktober 14)
Was denkt ihr darüber?
(ich will nichts intimes mit ihr. Mir ist klar, dass sowas erst ab 14 erlaubt ist.)
10 Antworten
Kino ,Schwimmbad ,Unternehmungen sollten völlig unproblematisch sein.
Ist der Altersunterschied auffällig hoch ,was bei Dir wohl nicht der Fall ist ,könnte natuerlich mal die Polizei gerufen werden, außer einer Erklärung ,einer Personalienfeststellung hat auch Jugendlicher oder Erwachsener der mit einem Kind unterwegs ist,nichts zu befürchten.
Anders ist es ,wenn dann doch die Gefahr besteht ,das im Kino gefummelt würde....nur ein fluechtiger Kuss auf Hand oder Wange , nur eine Umarmung in bekleidetem Zustand,wäre unterhalb der Erheblichkeitsschwelle .
Mit diesem Wissen sollte Dir klar sein,was geht und was nicht und wie schnell man vom legalen ins illegale rutschen kann.
Haha,die Eltern nicht gefragt , eine 13 jährige mit dem Moped abgeholt ,ins Kino,was glaubst Du wieviele Helikopter ueberall rumfliegen.)Die eifersuechtigen Kumpels,was denkst Du was Theorie und Praxis ist? Ja,Knast gäbs so oder anders nicht ,das hab ich auch nicht gesagt.
Wenn einen Kumpels anzeigen, was anderes wäre bei der Polizei gar nicht möglich, ist man definitiv im falschen Freundeskreis. Zudem muss ein sexueller Missbrauch vorliegen. Liegt der vor, wenn es einvernehmlich ist. Werden die Kumpels auch einschreiten, wenn die Eltern nichts dagegen haben?
U 14 ist Einvernehmlichkeit unmöglich,da die Zustimmungsfähigkeit fehlt.Es reicht der geringste Verdacht aus ,das nachgefragt wird.
Es wird aber nicht jeder gleich angezeigt, weil die sich im Kino auf dem Mund küssen oder zusammen kuscheln. Kann mir auch nicht vorstellen, das sie einen erzählen werden, wenn sie intim geworden sind.
Viel niederschweliger .Für eine Anzeige braucht es mehr.
Genau. Zudem gäbe es auch für den Kumpel rechtliche Folgen. Eine Schadensersatzklage ist Zivilrecht immer möglich. Also lieber leben und leben lassen.
Wenn Sie 14 ist, ist es auf jeden Fall erlaubt was mit hier zu haben. Davor dürft ihr eigentlich nicht intim werden.
Du musst wissen ob sie dir zu jung ist und sie muss wissen ob du ihr zu alt bist. Wenn es für euch beide in ordnung ist ist doch alles in Ordnung.
Ich finde es in Ordnung
Bei einer Beziehung wäre die 3 Jahresgrenze überschritten, bis sie halt 16 ist. Bei Sex muss sie in Deutschland ja 14 sein.
Aber bei Freundschaft besteht da grundsätzlich kein Problem.
Finde ich nicht schlimm, aber Sex ist eben erst erlaubt wenn sie 14 ist.
So lange müsst ihr warten, oder wenn doch was passiert dann muss es euer Geheimnis bleiben
Früher wärs wohl so gegangen.Heute ist es doch besser nichts geheimnisvolles ) zu machen,was einem nach vielen ,vielen Jahren noch einholen könnte.
Finde ich jetzt nicht schlimm. Aber mit Sex usw. musst du halt noch warten bis sie 14 ist.
Dann kannst du davon ausgehen, das die halbe Jugend im Knast sitzen würde, wenn man gleich die Polizei ruft. Theorie und Praxis sieht anders aus.