Mit 15 zu den Tschechen fahren?
Also ich komme aus Sachsen und hab ein AM Schein. Bis jetzt hieß es ja man darf erst ins Ausland wenn man einen Kartenführschein hat. Den hab ich aber schon mit 15. Darf ich jetzt zu den Tschechen Tanken fahren ?
3 Antworten
Nein, siehe §10 FeV:
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Erkennbar auch an der eingetragenen Schlüsselnummer 195, vgl Anlage 9 FeV:
195 - Auflage zu der Klasse AM: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland.
Das wäre die 196. §6b FeV:
(1) Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Du hast ein gültiges Dokument und es dürfte diesbezüglich kein Problem geben. Du musst aber bei Nachfragen nachweisen dass du mit Erlaubnis der Erzeuger auf Reisen gehen darfst.
Rein rechtlich: nein. Ich glaube aber dass sich bis 100 Meter zum Tanken hinter der Grenze keiner aufregen wird. Dann hilft nur sich dumm stellen. Herr Scholz hat uns das vorgemacht. Er konnte sich auch an nichts mehr erinnern.
Dieses gültige Dokument verbietet ihm ausdrücklich das Fahren im Ausland, was bei einer Kontrolle durch die eingetragene Schlüsselzahl auch sofort ersichtlich ist.
Die 195 steht bei B und sagt aus dass eine 125er gefahren werden darf.
Das wäre Schlüsselzahl 196, wie bereits oben geschrieben. Wir müssen nicht darüber diskutieren, ob der Inhalt der FeV richtig oder falsch ist.
Naja, kam so rüber, da du trotz der Zitate weiter von der 125er-Regelung geschrieben hast.
Wenn du schon den kartenführerschein hast darfst du das freilich machen nimm aber zur sicherheit reisepass und falls vorhanden personalausweis mit damit du dich ausweisen kannst falls du dazu aufgefordert werden solltest
Wenn er das Offizielle dazu gelesen hätte, würde er nicht so einen Schwachsinn verbreiten.
Die 195 ist doch zum Fahren einer 125ern für die B.