Mit 12 ein Praktikum?

1 Antwort

ich habe mal Versuchsweise eine KI mit deiner Frage gefüttert. Weiß nicht obs hilft, hier ist die Antwort =D

In Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben, die die Durchführung von Praktika für Schülerinnen und Schüler regeln. Dazu gehört auch das Mindestalter, ab dem Praktika durchgeführt werden dürfen.

Laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen Schülerinnen und Schüler in Deutschland erst ab dem 13. Lebensjahr Praktika absolvieren. Allerdings gibt es Ausnahmen, die es ermöglichen, dass Schülerinnen und Schüler auch schon früher Praktika absolvieren dürfen. Dazu gehören zum Beispiel Praktika, die im Rahmen von schulischen Projekten oder schulischen Veranstaltungen durchgeführt werden, oder Praktika, die im Rahmen von Ferienjobs oder Ferienfreizeiten stattfinden.

Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler, die Praktika absolvieren möchten, die gesetzlichen Vorgaben beachten und sich über die Regeln und Bestimmungen im Klaren sind. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie das erforderliche Mindestalter für ein Praktikum erreicht haben oder wenn Sie Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben haben, sollten Sie sich an Ihre Schule wenden oder sich an eine Beratungsstelle für Arbeitsrecht wenden. Diese können Ihnen weiterhelfen und Ihnen Auskunft über die geltenden Regelungen geben.