Minusstunden berechtigt?
Hallo ich bin in Ausbildung und mache monatlich 174 h. Ich habe im Februar 158h gearbeitet. Mir wurden jetzt über 20 minusstunden abgerechnet. Vermutlich weil der Februar ja nur bis zum 28. statt 31 geht, da fehlen ja drei Tage. Das ist doch nicht rechtens oder?
4 Antworten
Es kommt auf dein Lohnmodel an. Es kann sein das du nach geleisteten Stunden entlohn wirst oder einen Fixgehalt hast. Bei einem Fixgehalt wäre es egal wieviel Stunden du gearbeitet hast.
Das mußt du bitte genauer erklären
Ich behaupte das in einem Ausbildungsvrtrag steht wie viel der Azubi im 1,2 und 3 Ausbildungsjahr monatlich bekommt, egal wie lang der Monat ist, oder wie viele Feiertage der Monat hat, es ist gleichzusetzen mit einem festen Gehalt
ich bin in Ausbildung und mache monatlich 174 h
Üblich ist eine wöchentliche Arbeitszeit, keine monatliche, da - wie du ja schon selbst erkannt hast - die monatlichen Arbeitszeiten variieren können, da die Arbeitstage nicht immer gleiche sind.
Nach Paragraph 11 Abs. 1 Nr. 5 BBiG ist nicht die monatliche Ausbildungszeit, sondern die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit anzugeben. Das heißt, wenn du bspw. regelmäßig 8 Stunden täglich deine Ausbildung wahrgenommen hast und nicht bspw. aufgrund von Gleitzeit früher gegangen bist, sodass es zu einer Differenz kommen kann, kann gar kein Minus entstanden sein. Bei der täglichen Ausbildungszeit ist es egal, wie viele Tage der Monat hat.
Nein, natürlich nicht