Minijob und Bezahlung?
Hallo, ich werde zum 1. August als Haushaltshilfe in einer Familie anfangen zu arbeiten.
es wurde als Minijob gemeldet.
Die Familie hat im August eine Woche Urlaub und ich werde in der Woche, in der sie weg sind, wahrscheinlich nicht zu dem Haus gehen. Die Frage ist, ob ich das Geld normal erhalte, wenn es angemeldet ist oder nicht?
4 Antworten
Wenn du möchtest, kannst du dich dazu beim Bürgertelefon des BMAS erkundigen. Die Durchwahl zum Themengebiet Teilzeit und Minijobs ist die 030 221 911 005.
Beim minijob eigentlich nicht da du normalerweise auf Stunden arbeitest aber guck mal in deinen Vertrag. Falls sie es als Festgehalt zu stehen haben dann schon.
Beim minijob ist es eigentlich so, dass du natürlich nur die Stunden bezahlt bekommst die du auch gearbeitet hast. Heißt wenn du eine ganze Woche nicht arbeiten bist und in den Wochen davor oder danach nicht mehr Stunden klopst, wirst du eben weniger Gehalt kriegen als wenn du den ganzen Monat gearbeitet hättest.
Es kommt darauf an, was in deinem Vertrag steht. Lohn pauschal, egal wieviel Stunden --> dann bekommst du das Geld. Stundenlohn --> dann bekommst du nur soviel, wie du gearbeitet hast.
Was steht drin?