Minijob Schüler?

1 Antwort

Wenn ihr alle zusammen wohnt, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft, was bedeutet, dass ihr im Grunde alle eure Einkünfte - auch die deiner Schwester - in einen Topf werft und gemeinsam euren Lebensunterhalt bestreitet. Alles, was ihr gemeinsam in den Topf werft, wird von der Arge gezählt und was euch zum Leben fehlt, bekommt ihr dann monatlich ausgezahlt.

Sagen wir, deine Schwester hat jeweils 520€ verdient. 100€ davon sind anrechnungsfrei, das heißt, die muss sie nicht in den Topf werfen. Die restlichen 420€ aber schon. Da vorher wohl nicht davon ausgegangen ist, dass deine Schwester einen Verdienst hat, wurden sie in eurer monatlichen Auszahlung nicht berücksichtigt. Das wird jetzt nachträglich vorgenommen.

Kann sein, dass sich jetzt mit dem Bürgergeld bissl was ändert. Müsste man nachschauen.