Mini-Job und Bafög?

3 Antworten

Hallo,

du hast auf Formblatt 1 unterschrieben, dass du alle Änderungen aktiv und sofort mitteilst. Am besten schriftlich mitteilen.

Änderungen musst Du schriftlich mitteilen und entsprechende Nachweise in Kopie einreichen.

Ein Minijob hat aber am Ende keinen Einfluss auf die Höhe der Leistung, man darf im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten max. 6240 Euro Brutto verdienen.

Durch den Minijob hast du keine Abzüge beim Bafög. Allerdings solltest du trotzdem anrufen und einfach Bescheid geben, da sie sonst in Zukunft was draus machen könnten, wie es Ämter gerne machen.

Anrufen kostet nichts.

Lg