Mini Job ab 15?

3 Antworten

Hallo,

grundsätzlich darfst du auch mit 15 Jahren schon einen Minijob ausüben. 

Dein Arbeitgeber hat unbedingt bei Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten. Jugendlich ist, wer zwischen 15 und 17 Jahre jung ist. Voll schulpflichtige Jugendliche gelten als Kinder im Sinne des JArbSchG. Das bedeutet, dass Minijobs nur mit Einwilligung der Eltern und auch nur leichte und für Kinder geeignete Arbeiten ausgeübt werden dürfen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält allgemeine Bestimmungen für die Beschäftigung von Minderjährigen, insbesondere Zeitgrenzen für die Dauer der Arbeit. 

Danach dürfen Jugendliche, zwischen 15 und 17 Jahren,

- nicht mehr als acht Stunden täglich und 

- nicht mehr als 40 Stunden in der Woche,

- nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr und

- nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden – wobei die beiden freien Tage aufeinander folgen sollen.

Die Jugendlichen müssen mindestens zwölf Stunden tägliche Freizeit haben.

Für vollzeitschulpflichtige Jugendliche gelten besondere Regeln. Sie dürfen

- nicht mehr als zwei Stunden täglich und 

- nicht zwischen 18 und 8 Uhr, 

- nicht vor dem Schulunterricht und 

- nicht während des Schulunterrichts arbeiten.

Vielleicht kommt ein Minijob im privaten Haushalt für dich in Betracht? 

Auf der Homepage der Haushaltsjob-Börse kann man unkompliziert Hilfe für die im Haushalt anfallenden Arbeiten anbieten oder auch suchen. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zeitungsaustragen geht auf jeden Fall schon. Vielleicht noch Babysittern? Bin mir da nicht sicher. Am besten mal Googlen was in deiner Umgebung so möglich ist

Flugblaetter austragen und so geht