Mini Job + 70Tage Vertrag (kurzfristige Beschäftigung) wie sieht es mit den Steuern aus?

1 Antwort

Also es gibt keine steuerfreien Minijobs in D!

Falls dein Arbeitgeber beim Minijob als geringfügige Beschäftigung auf 520-Euro-Basis diese 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)

Somit bleiben dir als Single für die kurzfristige Beschäftigung z.B. als Ferienjob der Grundfreibetrag mit aktuell 10.908€ + 1.230€ Werb.kostenpauschale; also sind insgesamt 12.138€ einkommensteuerfrei im Jahr!

Gruß siola55

PS: Während der kurzfristigen u. geringfügigen Beschäftigung bist du als Schüler oder Student sogar kostenlos über die Familienversicherung der Eltern krankenversichert!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung