Metalldetektoren - Wo darf man suchen?

10 Antworten

Man darf überall suchen und zwar nach Neuzeitlichen Funden. Alles was über 10 Euro ist muss im Fundbüro abgegeben werden. Man darf überall nach Meteoriten suchen. Was man nicht darf ist nach Bodendenkmälern suchen und graben. Auf dem Acker ist es mit Erlaubnis des Bauern sowieso erlaubt, denn der Pflug gräbt den Acker soswieso um. Allerdings darf man auch da nicht nach Bodendenkmäler suchen. Der Schatz den man findet gehört in Bayern und NRw zu 50 % dem Finder und zu 50% dem Grundbesitzer. In manchen Ländern mit "Schatzregal" geht alles an das Land über...manchmal gibt es einen Finderlohn. auch alles aus dem 2. Weltkrieg darf man suchen. Munition und Waffen, auch Waffenteile müssen umgehend gemeldet werden. Das Suchen ist grundsätzlich erlaubt.... Schatzsuche ist das letzte Abenteuer, laßt es Euch nicht kaputt machen. Es gibt schon genug Verbote!

Im Prinzip darf man überall suchen. Lediglich Bodendenkmale sind ausgenommen.

Die Suche nach archäologischen Funden ist genehmigungspflichtig.

Fachforum: www.servahistoria.de

Gruselig - das Halbwissen was man hier teilweise ließt...

Das Graben im Wald ist generell verboten

Das Graben auf Wiesen ist generell verboten

Das Graben auf Bodendenkmälern (BD) ist generell verboten - und wird bei Nicht-Beachtung streng geahndet!

Das Suchen und Graben in Naturschutzgebieten (NSG) ist generell verboten

Das Suchen und Graben auf Verdachtsflächen wo Kampfmittel und Munition (UXO) vorhanden sein könnten ist generell verboten

Das Graben auf dem eigenen Grundstück ist weitestgehens verboten! (wenn die voran gegangenen Punkte dabei berührt werden)

Wo ist es nun erlaubt?

Erlaubt - ist es streng genommen NIRGENDWO! (zumindest nicht problemlos)

Das Graben auf Ackerflächen ist mit einer Nachforschungsgenehmigung (NFG) erlaubt

Das Graben wird an öffentlichen Stränden geduldet (wenn es kein NSG oder BD ist)

Das Graben wird an öffentlichen Spieleplätzen geduldet

Das Graben wird an anderen öffentlichen Sandplätzen geduldet

Das Graben wird entlang und auf öffentlichen Wegen geduldet, wenn der Besitzer sein Ok gibt und es kein NSG, BD oder im Wald ist

Das Graben wird in und an Badeseen geduldet, wenn der Besitzer sein Ok gibt und es kein NSG oder BD ist

Das Graben wird im Meer geduldet, wenn es kein NSG oder BD ist

Ich rate in jedem Fall dazu sich die Gesetzgebung des Bundeslandes zu Gemüte zu führen wo man sucht und graben will!

Ausschlaggebend sind hier die Gesetztestexte der Landesdenkmalämter - der Suchbegriff wäre dann z.B. für Rheinland Pfalz: " denkmalschutzgesetz rlp "

Zum Schluss: Dieser Text ist weder eine Rechtsberatung noch als verbindlich anzusehen. Er begründet sich auf eigene Erfahrung und Recherche und ist mit Sicherheit nicht vollständig!

Suchen darfst Du auf allen Grundstücken, die Du betreten darfst. Ob Du die Fundstücke behalten darfst ist eine andere Sache.

Leute, da merkt man das ihr alle keine Ahnung habt ... Erkundige Dich beim zuständigen Landesdenkmalamt, wie der Einsatz von Metallsonden bei Euch gehandhabt wird ! Es gibt Bundesländer, da ist es generell verboten, in anderen eingeschränkt erlaubt und in Bayern auf jeder Fläche des Staates, auf Orivatgrund mit Erlaubnis des Besitzers und auf ausgewiesenen Bodendenkmälern eben nicht. Infos dazu gibt Dir Dein zuständiges Denkmalamt !

Allzeit Gut Fund aus Bayern