Gruselig - das Halbwissen was man hier teilweise ließt...
Das Graben im Wald ist generell verboten
Das Graben auf Wiesen ist generell verboten
Das Graben auf Bodendenkmälern (BD) ist generell verboten - und wird bei Nicht-Beachtung streng geahndet!
Das Suchen und Graben in Naturschutzgebieten (NSG) ist generell verboten
Das Suchen und Graben auf Verdachtsflächen wo Kampfmittel und Munition (UXO) vorhanden sein könnten ist generell verboten
Das Graben auf dem eigenen Grundstück ist weitestgehens verboten! (wenn die voran gegangenen Punkte dabei berührt werden)
Wo ist es nun erlaubt?
Erlaubt - ist es streng genommen NIRGENDWO! (zumindest nicht problemlos)
Das Graben auf Ackerflächen ist mit einer Nachforschungsgenehmigung (NFG) erlaubt
Das Graben wird an öffentlichen Stränden geduldet (wenn es kein NSG oder BD ist)
Das Graben wird an öffentlichen Spieleplätzen geduldet
Das Graben wird an anderen öffentlichen Sandplätzen geduldet
Das Graben wird entlang und auf öffentlichen Wegen geduldet, wenn der Besitzer sein Ok gibt und es kein NSG, BD oder im Wald ist
Das Graben wird in und an Badeseen geduldet, wenn der Besitzer sein Ok gibt und es kein NSG oder BD ist
Das Graben wird im Meer geduldet, wenn es kein NSG oder BD ist
Ich rate in jedem Fall dazu sich die Gesetzgebung des Bundeslandes zu Gemüte zu führen wo man sucht und graben will!
Ausschlaggebend sind hier die Gesetztestexte der Landesdenkmalämter - der Suchbegriff wäre dann z.B. für Rheinland Pfalz:
" denkmalschutzgesetz rlp "
Zum Schluss:
Dieser Text ist weder eine Rechtsberatung noch als verbindlich anzusehen.
Er begründet sich auf eigene Erfahrung und Recherche und ist mit Sicherheit nicht vollständig!