Meine Ex-Freundin behält Dinge von mir?

7 Antworten

Hallo!

Ich würde mir in der Lage ernsthaft die Frage stellen, ob es ein Betrag von 70 Euro wert ist, eventuell den deutlich teureren & zudem nervenaufreibenden Rechtsweg zu beschreiten & das Verhältnis dann komplett zu zerstören. Wenn sie jetzt schon deswegen total mauert & sich weigert den entsprechenden Gegenstand dir auszuhändigen ist m.E. fraglich, ob sie überhaupt Verständnis zeigen würde, wenn der Herr Anwalt sich meldet oder es vor Gericht geht :/

Solange du keine Quittung hast, die explizit auf deinen Namen lautet, stehen die Sterne nicht sehr gut ---> aber ich würde an deiner Stelle, wenn es dir so wichtig ist, den Händler kontakten der das Ding verkauft hat und drum bitten, dass er dir eine Zweitschrift der Rechnung die auf deinen Namen lautet ausstellt. Dann hast du was in der Hand & kannst den Nachweis erbringen.

Alles Gute :)

Mal abgesehen davon, dass es Deins ist und Du klagen könntest oder so …

Es ist doch interessant, dass sie von Dir unbedingt etwas zurück behalten will. Und umgekehrt, dass Dir der Gegenstand (so?) wichtig ist. Da scheint sie Dich "an einem Punkt erwischt" zu haben.

Ein Punkt, um bei ihr noch einmal anzusetzen. Oder für Dich noch einmal zu reflektieren.

Der Eigentumsstreit scheint mir nur das Vehikel zu sein …

Hast Du noch die Rechnung davon, und sie keinen Zeugen, der bestätigt, dass Du ihr diesen Gegenstand offiziell geschenkt hast, dann kannst Du sie klagen, und sie bezahlt die Anwaltskosten, wenn Du gewinnst.

Ansonsten kannst Du nichts tun.

Wenn du nachweisen kannst, dass der Gegenstand dein Eigentum ist, dann kannst du sie auf Herausgabe verklagen.

Das ist hier deine einzige Option.

Einfordern, sofern du noch einen Beleg hast, der dich als Käufer "ausweist".