Meine Ehefrau wird zum Pflegefall aber wir leben dauernd getrennt
Meine Frau und ich leben aufgrund nicht aufhörender Streitigkeiten dauernd getrennt. Da wir uns nicht scheiden lassen, ist sie ausgezogen und lebt jetzt in einem privaten Zimmer. Nun meine Fragen: - kann sie trotzdem noch bei mir gemeldet sein (1.Wohnsitz) - da wir ja so eine art Trennung haben (Tisch, Bett etc.) aber noch einen gemeinsamen Garten, den wir gemeinsam bewirtschaften - spricht man da von einer Trennung? - was ist wenn meine frau ein Pflegefall wird wir aber ständig getrennt wohnen. Wer muss da zahlen? Ich oder Ihre Kinder aus 1. Ehe
für eine Antwort wäre ich sehr dankbar
2 Antworten
Wenn man miteinander verheiratet ist, sei es auch nur auf dem Papier, hat man dennoch die gleichen Rechte und Pflichten wie Ehepaare, die zusammenleben. Manche leben ja auch aus Berufsgründen in unterschiedlichen Orten. Man kann nicht ein bisschen verheiratet sein. Wenn Deine Frau verstirbt, würdest Du ja auch ohne nachzufragen, die Witwenrente einstreichen. Demzufolge musst Du Dich zumindest finanziell an einer eventuellen Pflege beteiligen.
ich schliesse mich der vorherigen meinung an. ich selbst habe mich vor kurzem -bzgl scheidung- anwaltlich beraten lassen. da mein mann wegen einer krankheit mehr als ein halbes jahr krankgeschrieben war, hat der mir sogar geraten ich solle meinen mann dazu bewegen, vor einem notar gegenseitig auf unterhaltsansprüch zu verzichten. wenn man diese erklärung nicht hat, ist man u.u.auch nach der ehe noch verpflichtet den ex zu unterstützen.
Wenn der Partner aber zum Sozialfall wird, dann gilt die Vereinbarung nicht.