Mein Sohn wurde in der Schule brutal zusammengeschlagen?

13 Antworten

  • Kann ich mir kaum vorstellen (sofern deine Darstellungen stimmen).
  • Bei solchem Ausmaß wärest zuerst einmal du verpflichtet gewesen, umgehend eine Strafanzeige zu erstatten.
  • Ein Vorgang solcher Art sollte zwangsläufig zum sofortigen Ausschluss des Schülers führen.
  • Das erledigt für einen kurzen Zeitabschnitt der Schulleiter alleine und direkt.
  • Danach erfolgt eine Konferenz, auf der solch ein Schüler (bei Weicheikollegium) mit einer "Schulverweisandrohung" belegt wird.
  • Normal sollte der Schulverweis erfolgen.

Allerdings muss dazu die Schulleitung auch umgehend Kenntnis von diesem Vorfall bekommen.

Möglicher Weise weiß die Schulleitung zu diesem Vorfall mehr, als dir lieb ist.

(Soll es ja auch geben.)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ihr werdet ihn doch angezeigt haben.

Und es ist schon ungewöhnlich, dass ein unauffälliger Schüler plötzlich so ausrastet.


Dernette12 
Beitragsersteller
 16.06.2021, 09:19

Ja auch das gibt es. Ja, Anzeige läuft.

HeinrichLuff  16.06.2021, 11:07
@Dernette12

Seit wann?

Seit wann weiß die Schule vom Vorfall?

Welche Maßnahme wurde getroffen?

Polizei melden. Hätte schon vor 4 Wochen passieren sollen


ja, ihr könnt ihn trotzdem anzeigen und zivilrechtliche forderungen stellen


Dernette12 
Beitragsersteller
 16.06.2021, 09:04

haben wir gemacht

Nein, ich hatte diesen Fall selbst noch nicht. Allerdings kam dies schon in der Schule vor, bei einem anderen in der Schule meines Sohnes. Nicht mit so schlimmen Folgen wie bei Deinem Sohn. Die Rektorin reagierte erst als die Polizei kam. Was jetzt da genau raus gekommen ist, weis ich nicht. Ich weis nur das die besagten Schüler eine ganze Weile nicht mehr in der Schule waren. Ich habe da aber auch keine Nachforschungen gemacht weil es mich nichts angeht.


HeinrichLuff  16.06.2021, 10:34

Das Problem der Schule liegt ja auch darin, dass sie oft zu spät Kenntnis bekommen.

Dazu kommt dann die Verschiebung der Verantwortung auf die Schule:

  • Oft sind die Eltern selbst zu feige eine Anzeige zu erstatten
  • Die Rechtslage sieht Stufen vor: Ermahnung, Schriftlicher Verweis, Schulverweisandrohung und den Schulverweis. Alles schön der Reihe nach.
  • Allerdings ist beim Schulverweis die Schule verpflichtet, eine aufnehmende Schule der gleichen Schulform in zumutbarer Nähe zu finden.
  • Also Versschiebebahnhof: Nimmst du meine, nehmen ich deinen. Ist nicht immer leicht. Was man hat, weiß man...

In der DDR gab es die Möglichkeit, Schüler ab Klasse 8 der Produktion zuzuführen.

Das wäre der Traum mancher Lehrer an Problemschulen.

Zanora  16.06.2021, 10:57
@HeinrichLuff

Okay. Wie gesagt, ich selbst wurde mit solch einem Problem nie konfrontiert. Daher habe ich mich noch nie großartig informiert darüber. Finde ich aber schon derb wenn es bei solch einer Körperverletzung nur bei einer Ermahnung bleibt. Aber der Täter ist anscheinend ja bereits 18, daher denke ich wird das schon irgendwelche Konsequenzen für ihn haben. Also jetzt nicht von Schulischer sondern aus rechtlicher hinsicht. Eine Anzeige läuft anscheinend lt. den Kommentaren bereits.