Mein Bruder vermüllt Haus und Garten meiner Eltern

3 Antworten

Das Recht hast du! Aber dadurch ändert sich nichts!

alegra1264 
Fragesteller
 10.07.2013, 21:08

Danke für die Antwort.

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Die Reihenfolge deiner Handlungen sind für bestimmte Teile der Mietsache unterschiedlich. 1. Wohnung: Du hast kein Zutrittsrecht und kannst daher nicht den aktuellen Zustand beurteilen. Falls du aber den begründeten Verdacht glaubhaft machen kannst, dass eine Gefährdung für die Gesundheit von dieser Wohnung ausgeht, dann kann die Gesundheitbehörde der Kommune eine Zustandskontrolle anberaumen, in deren Ergebnis du den Bruder zur Beseitigung der unhygienischen Zustände auffordern kannst. Sollten sich keine Veränderungen nach Fristsetzung ergeben, dann musst du deinen Bruder schriftlich abmahnen, sollte auch das nicht fruchten, dann wäre dem Bruder ordentlich zu kündigen. Die Behörde wird eine Nachkontrolle durchführen, der du beiwohnen solltest. 2. Garten: Wenn der Garten Bestandteil des Mietvertrages ist und nicht gärtnerisch genutzt wird sonderndem Bruder als Schrott- und Müllhalde dient, dann Fristsetzung zur Gartenberäumung, keine Reaktion - Abmahnung, wieder keine Reaktion, Kündigung. 3. Gleichzeitig mit den Aktionen ein Mieterhöhungsverlangen einleiten bis zu 20% der Grundmiete. Inhaltlich den Mietvertrag und die Hausordnung auf Einhaltung durch den Bruder prüfen. Bei Versäumnissen oder Übertretungen - Abmahnungen, Abmahnungen, Abmahnungen.

Da hier der Status des Gartens im MV nicht bekannt ist, gibt es noch Klärungsbedarf . Weiterhin - ist der Bruder alleiniger Bewohner/Mieter des Hauses und Nutzer des Gartens??? Gibt es einen schriftlichen Mietvertrag, der auch die Hausordnung beinhaltet?

alegra1264 
Fragesteller
 10.07.2013, 22:47

Danke erst einmal für Deinen ausführlichen Kommentar. Die Sachlage ist folgender : Das Haus und das Grundstück gehört meinen Eltern. Er wohnt mit in diesem Haus und hat dort eine Wohnung. Es geht allein um das Grundstück und Räume meiner Eltern. Nicht um seine Wohnung. LG

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zu 1) Ja ! Setze ihm eine Frist, bis wann er den Müll (auf eine Kosten!) zu entfernen hat. Anderenfalls drohst du (in Vertretung deines Vaters) mit einer Räumungsklage. Wenn du den Müll entsorgst, musst du auch dafür zahlen. Und dein Bruder hat vielleicht das erreicht, was er wollte. Jemand anderes kümmert sich um seinen Müll. So erziehst du niemanden.

alegra1264 
Fragesteller
 10.07.2013, 21:06

Danke für die Antwort. So mach ich es dann. LG

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Gerhart  10.07.2013, 21:35

Drohung mit Räumungsklage ist Unsinn, denn der Klage muss eine Kündigung vorangesetzt werden, infolgedessen der Bruder nicht auszieht.

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