maskiert in eine Bank gehen

10 Antworten

Vermummungs- und Maskierungsverbot "In Deutschland ist es im § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz geregelt und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. Das Vermummungsverbot wurde in Deutschland am 28. Juni 1985 mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unter Helmut Kohl im Bundestag beschlossen. Eine kurzzeitige Vermummung, um der Verfolgung durch den gewaltbereiten, politischen Gegner zu entgehen, wurde in zwei Fällen von Amtsgerichten in Berlin und Düsseldorf allerdings als legitim angesehen." Zitiert aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Vermummungsverbot

Du kannst anziehen was du willst (nehmen wir mal Verstöße gegen die guten Sitten oder behördliche Uniformen raus) ... du musst aber auch mit entsprechenden Reaktionen rechnen.

Nicht dass dann auf deinem Grabstein steht: "Er hatte kein Talent, sich entsprechend zu kleiden..."

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