Maskenpflicht in Behörde in Hamburg?
Ich habe Anfang September einen Termin in einem Büro eines Gerichtsvollziehers in Hamburg. In der Vorladung steht, ich muss mit einer Mund-Nasen-Bedeckung erscheinen. Dieses möchte ich aber nicht. Kann das von mir verlangt werden?
2 Antworten
Ich denke, die Aussage ist nicht mehr gültig. Die wurde während der Pandemie in die Vorladungs-Vordrucke standardmässig reingeschrieben und mit Ende der Pandemie vor 2 Jahren hat man wohl vergessen, das herauszunehmen. Rein rechtlich gesehen kann das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Rahmen des Hausrechts allerdings verlangt werden, dagegen kannst du nichts machen. Wenn du ein Problem mit der Maske hast, würde ich da vorher anrufen. Ansonsten einfach Maske aufsetzen, ist ja nun auch kein Riesenproblem.
In der Vorladung steht, ich muss mit einer Mund-Nasen-Bedeckung erscheinen.
Dann wirst du das auch.
Dieses möchte ich aber nicht.
Schön, interessiert nur niemanden.
Kann das von mir verlangt werden?
Selbstverständlich, da der GerV das Hausrecht in seinen Büroräumen hat.