Mädchenname, Geburtsname?

2 Antworten

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, weshalb eine Änderung des Familiennamens nur eingeschränkt möglich ist.

Außer bei deiner Eheschließung, Scheidung oder Adoption, kommt eine Namensänderung nur in einigen begründeten Ausnahmefällen im Wege eines behördlichen Namensänderungsverfahrens in Betracht. Eine behördliche Namensänderung kann bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Als wichtig genug für eine Namensänderung gelten demnach unter anderem Namen, die die Mehrheit mit anstößigen Gedanken verbindet oder den Betroffenen der Lächerlichkeit preisgibt.

Ganz allgemein gilt, dass eine Änderung des Nachnamens höheren Hürden als der des Vornamens begegnet.

Schau z.B. mal hier:

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11081980_VII31331317.htm

Bei einem Kind ist die Namensänderung nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.

https://www.scheidung.org/namensaenderung-kind/

Alles Gute für dich!

Ich weiß nicht in welchem Land du wohnst, hier in Ö sollte das möglich sein. Ich konnte nach einer Ehe meinen Geburtsnamen mühelos wieder annehmen.

isebise50  09.07.2021, 18:43

Selbstverständlich kann eine geschiedene Frau wieder ihren Mädchennamen annehmen. Aber das ist hier ja nicht das Thema.

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