Luxus Second Hand Mantel „zerfällt“ was nun?
Hallo Zusammen,
in einem Second Hand Geschäft für Luxuskleidung habe ich einen Mantel erstanden, der augenscheinlich und auch nach Angabe und Beteuerung der Verkäuferinnen in bestem Zustand sei. Die Etikette waren noch dran und er kam anscheinend aus dem Kleiderschrank einer Dame, die nie dazu kam ihn zu tragen.
Nun nach etwa 4-5 x Tragen haben sich manche Nähte des Wollmantels aufgelöst, sodass Z. B. das Label abgefallen ist und auch der Wollgürtel sich an der Naht geöffnet hat.
So eine Qualität ist ja nicht von Markenkleidung zu erwarten, weshalb ich mich etwas wundere und auch frage, ob man in so einem Fall trotz Zwischenhändler noch Rechte hat? Schon weil die Verkäuferinnen angegeben haben, er sei „Neu“
Bitte seht von beleidigenden „selbst Schuld“-Antworten ab, das kann niemand gebrauchen.
hilfreiche antworten oder juristisches Wissen ist sehr willkommen:) Dankeschön liebe Nutzer
1 Antwort
Online habe ich folgendes gefunden:
Gewährleistung bei Second Hand Kauf
Auch beim Verkauf gebrauchter Ware haftet der Verkäufer für Mängel. Dabei werden bei Second Hand Ware die üblichen Gebrauchsspuren berücksichtigt. Als Vergleichsmaßstab für das Vorliegen eines Mangels bei gebrauchten Sachen wird also nicht ein neuer Artikel herangezogen, sondern der üblicherweise bestehende Zustand bei einem entsprechend gebrauchten Gegenstand gleicher Art. Hat der Käufer bei Vertragsschluss Kenntnis von einem Mangel, ist eine Haftung des Verkäufers diesbezüglich ausgeschlossen.
Ist der Kaufgegenstand über die üblichen Gebrauchsspuren hinaus mangelhaft, hat der Käufer einen Anspruch auf Nacherfüllung und kann im Rahmen der Nacherfüllung nach seiner Wahl die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Reparatur verlangen. Bei mangelhaften gebrauchten Kaufgegenständen bleibt jedoch oftmals nur die Möglichkeit der Reparatur, da die gleiche gebrauchte Sache ohne den konkreten Mangel in den meisten Fällen vom Verkäufer nicht geleistet werden kann. Sollte eine Nacherfüllung nicht möglich sein, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Hallo frostfeuer, vielen Dank!!! Ich erkundige mich mal weiter in die Richtung. Vielen Dank für deine Recherche und Hilfe