Luxus Second Hand Mantel „zerfällt“ was nun?

1 Antwort

Online habe ich folgendes gefunden:

Gewährleistung bei Second Hand Kauf

Auch beim Verkauf gebrauchter Ware haftet der Verkäufer für Mängel. Dabei werden bei Second Hand Ware die üblichen Gebrauchsspuren berücksichtigt. Als Vergleichsmaߟstab für das Vorliegen eines Mangels bei gebrauchten Sachen wird also nicht ein neuer Artikel herangezogen, sondern der üblicherweise bestehende Zustand bei einem entsprechend gebrauchten Gegenstand gleicher Art. Hat der Käufer bei Vertragsschluss Kenntnis von einem Mangel, ist eine Haftung des Verkäufers diesbezüglich ausgeschlossen.

Ist der Kaufgegenstand über die üblichen Gebrauchsspuren hinaus mangelhaft, hat der Käufer einen Anspruch auf Nacherfüllung und kann im Rahmen der Nacherfüllung nach seiner Wahl die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Reparatur verlangen. Bei mangelhaften gebrauchten Kaufgegenständen bleibt jedoch oftmals nur die Möglichkeit der Reparatur, da die gleiche gebrauchte Sache ohne den konkreten Mangel in den meisten Fällen vom Verkäufer nicht geleistet werden kann. Sollte eine Nacherfüllung nicht möglich sein, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

norabell 
Fragesteller
 23.01.2024, 14:21

Hallo frostfeuer, vielen Dank!!! Ich erkundige mich mal weiter in die Richtung. Vielen Dank für deine Recherche und Hilfe

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