Lohnsteuerrückerstatung richtigberechnen?

4 Antworten

Über 4500 geht auch, man muss das dann nur glaubhaft nachweißen, dass man das uch fährt.

Auf deine 3000 Euro mußt du keine Steuern zahlen, d.h die bekommst du zurück. Bei einem Steuersatz von 20 bis 25 Prozent wären das ca. 600 bis 750 Euro.

Allerdings wird die Werbungskostenpauschale von ca 1200 bereits monatlich berücksichtigt (steht ja jeden zu) sodass von den 3000 nur noch ca. 1800 verbleiben. Alles mit groben Zahlen zur veranschaulichung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, das kriegst du natürlich nicht voll zurück, sondern das ist deine Steuerermäßigung.

Nein, es werden keine Werbungskosten erstattet. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen senken nur dein zu versteuerndes Einkommen und reduzieren dadurch deine Steuerlast.

Unterstellen wir mal das du 2.000€ Entfernungspauschale hast

Die Entfernungspauschale wird als Werbungskosten von deinen Einkünften abgezogen und der verbleibende Betrag wird dann versteuert. Hättest du also ohne ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000€, so wären es mit Entfernungspauschale 28.000€ auf die du Steuern zahlen müsstest.

Je nach Höhe des Einkommens variiert der Steuersatz. Als Durchschnittsverdiener kann man grob mit einem Grenzsteuersatz von 30% rechnen. Die Steuerersparnis beträgt dann also ca 30% der Werbungskosten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Sehr geehrter Fragesteller!

Sie bekommen Werbungskosten aus nicht selbständiger Arbeit nicht 1:1 vom Finanzamt zurückerstattet, sondern diese mindern nur Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Beim Lohnsteuerabzug werden bereits pauschal 1.230 € Werbungskosten aus nicht selbständiger Arbeit pro Jahr berücksichtigt. Daher wirken sich nur Ihre übersteigende Werbungskosten (1.830 €) aus.

Bei Normalverdienern würde die Steuererstattung etwa ein Drittel von 1.830 € ausmachen. Bei Spitzenverdienern mehr, bei Geringverdienern weniger.

Da mir Ihre steuerliche Situation nicht vollständig bekannt geworden ist, kann von mir kein genauer Wert ermittelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Steuerberater seit 2023