Lohnfortzahlung bei Krankheit?
hallo liebe Community,
habe eine Frage bin Angestellter bei einem großen Lebensmittelgeschäft und bin seit 2 Monaten nun krankgeschrieben. Habe eine falsche Diagnose gehabt und nach einem arztwechsel nun auch Ärger mit dem Arbeitgeber.
die Diagnosen unterscheiden sich und erfüllen nicht die nicht lohnentgeldfortzahlung. Mit Absprache der Krankenkasse die ebenfalls sagt das der Arbeitgeber weiter bezahlen muss, habe ich nun auf der letzten Abrechnung meine üblichen Lohnfortzahlung mit Krankenschein, allerdings steht nun ab 21.1 keine Lohnfortzahlung - krank auf unbestimmt. Jetzt haben die quasi 1 1/2 Wochen keinen Lohn ausbezahlt.
atteste wurden immer pünktlich abgeben und die Krankenkasse sagt ich bin noch nicht im Krankengeld drinne da keine 6 Wochen mit derselben Diagnose vorliegen.
darf der Arbeitgeber einfach so das Brutto kürzen und weniger auszahlen obwohl alles pünktlich abgeben wurde und alles erfüllt wurde an Vorraussetzungen?
4 Antworten
NEIN er musste erstmal absolut garnichts von der fehldiagnose erfahren-- das ist dir selber zuzuschreiben ,wenn du das gesagt hast. aber das berechtigt ihn in keinster weise dein gehalt zu kürzen , wenn du immer die krankenmeldungen sofort abgegeben hast..
die KK hat recht, wenn du noch nicht 6 wochen krank bist , bekommst du kein krankengeld ,sondern deinen lohn -
-wenn ihr einen betriebsrat habt,dann wende dich an den und schildere dein problem
ansonsten -auf dauer arbeitsgerichtlich vorgehen !
Vielen Dank für deine Antwort. Ja verstehe auch nurnoch Bahnhof. Ich weiß das diese Firma das gerne macht um irgendwas zu streichen.
die Krankenkasse sagte zu mir schon 2x da ich 2 mal angerufen habe das selbst wenn die 6 Wochen rum wären, sich die Krankenkasse schon gemeldet hätte um den Antrag auf Krankengeld zu schicken. Naja die Verdi hab ich auch schon eingeschaltet die freuen sich natürlich sehr diese Firma ( da sie bekannt ist Ärger zu machen bei sowas) gegen vorzugehen.
Da teilt die Krankenkasse dem Arbeitgeber doch mit, dass noch kein Krankengeld gezahlt wird, da die 6 Wochen wegen der gleichen Krankheit noch nicht erreicht ist.
Der Arbeitgeber erfährt doch auch gar nicht, warum du krank geschrieben bist.
Darf der Arbeitgeber nicht : Du solltest Dir einen Anwalt nehmen !
Nein, darf er nicht.