Leichteluder.com schickt mir Rechnungen?

Havenari  15.04.2022, 17:11

Und auf den Button "jetzt ZAHLUNGSPFLICHTIG bestellen" hat wahrscheinlich die Katze geklickt, oder?

Tomkeks418 
Fragesteller
 16.04.2022, 21:05

Nein aber das stand in AGB'S

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Könnte Ärger geben.

Beschränkt geschäftsfähig: Kinder brauchen Zustimmung der Eltern

Im Alter von 7 bis 17 Jahren sind Kinder und Jugendliche gemäß § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig – die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erreichen sie erst mit 18 Jahren. Das bedeutet: Kinder dürfen zum Beispiel selbst Süßigkeiten, Kleidung oder auch Bücher und DVDs kaufen – vorausgesetzt, diese sind für ihre Altersgruppe freigegeben. Streng genommen müssten sie aber als beschränkt Geschäftsfähige vor jedem Kauf die Erlaubnis der Eltern einholen. In der Praxis geschieht dies gerade bei Jugendlichen, die schon allein auf Shoppingtour gehen, eher selten. Die Eltern oder gesetzlichen Vertreter haben jedoch das Recht, jeden Kauf rückgängig zu machen, wenn sie damit nicht einverstanden sind. Händler müssen die Ware zurücknehmen. Dies dient auch als Schutz, damit sich Kinder und Jugendliche nicht verschulden – etwa durch teure Handyverträge oder Abos.

Ausnahme: Der Taschengeldparagraph

Eine Ausnahme von der Regel bedeutet § 110 BGB, "Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln" – der sogenannte Taschengeldparagraph. Von den üblicherweise kleinen Summen, die Kinder wöchentlich oder monatlich als Taschengeld zur freien Verfügung gestellt bekommen, dürfen sie sich kaufen, was sie möchten, ob online oder im Laden. Sie dürfen für eine größere Anschaffung ihr Taschengeld auch sparen – allerdings dürfen sie sich nicht verschulden. Haben ihnen außerdem die Eltern den Kauf bestimmter Waren ausdrücklich verboten, müssen sie sich daran halten.

Trotz beschränkter Geschäftsfähigkeit finden Kinder manchmal Wege, sich ohne Erlaubnis der Eltern etwas zu kaufen – insbesondere beim Online-Shopping ist das Risiko groß. Sind die Eltern mit einem Online-Einkauf nicht einverstanden, können sie die Ware zurückgeben und dafür zum Beispiel ihr 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen. Gibt ein Kind oder Jugendlicher in einem Onlineshop vor, schon volljährig zu sein, um bestimmte Waren kaufen zu können, kann dies als Betrug ausgelegt werden und ab 14 Jahren sogar jugendstrafrechtliche Auswirkungen haben. Eltern müssen dem Händler in solchen Fällen möglicherweise Schadenersatz leisten.

Quelle:

https://www.advocard.de/streitlotse/internet-und-konsum/beschraenkt-geschaeftsfaehig-was-duerfen-kinder-kaufen/

JuristHelfer  15.04.2022, 09:46

Das sehe ich anders.

Wenn nicht voll geschäftsfähige Personen eine Leistung bestellen, die sie nicht ausschließlich begünstigt ( z. Bsp. Handyguthaben oder ein Eis ) , dann können die Eltern der Person diesen insofern schwebend unwirksamen Vertrag widerrufen, womit dieser Vertrag dann endgültig unwirksam wäre.

Die Falschangaben des Fragestellers sind juristisch nicht relevant. Aber dennoch an den Fragesteller: entweder gibt man alle Daten falsch an, oder alle Daten richtig an. Nicht eine Mischung aus beiden.

Das Problem für den Jungen ist nun der peinliche Weg zu den Eltern. Denn nur diese können den schwebend unwirksamen Vertrag durch ihren Widerruf endgültig unwirksam machen. Aber dazu muss sich der Junge ja gegenüber seinen Eltern offenbaren, dass er auf so einer Sex-Seite gewesen ist. Sehr unangenehm für einen 14 jährigen.

Was, wenn die Eltern einfach strukturiert sind und sagen: ´Na, da hast Du jetzt Pech gehabt. Wir können Dir da nicht helfen. Damit musst Du schon selber klar kommen.´ Solche Eltern gibt es ja zuhauf. Dann hat der Fragesteller ein Problem.

Mit ´können Dir da nicht helfen´ , ist in der Regel gemeint, dass sie aus Unwissen gar nicht helfen können und wollen. Wenn sie nicht helfen, dann wird der Vertrag ja voll wirksam, sobald der Junge 18 Jahre alt wird. Bis zu seinem 18. Geburtstag müssen die Eltern den Vertrag demnach widerrufen, sonst hat der Junge den Zonk.

Wie sieht es eigentlich mit Verjährungen nach den §§ 195 und 199 BGB, bei schwebend unwirksamen Verträgen aus? Das würde mich mal interessieren. Offenbar wird der Beginn der Verjährung erst mit Wirksamkeit des Vertrages in Gang gesetzt, was ja auch Sinn ergibt.

https://www.st-sozien.de/fileadmin/user_upload/veroeffentlichungen/Lorenz/ZRP_2009_214.pdf ( Seite 3, Nummer 3. )

Also insofern die Eltern den Vertrag nicht widerrufen, wird er mit dem 18. Geburtstag des Fragestelers voll wirksam. Ab da beginnt die Verjährungsfrist. Die natürlich auch unterbrochen oder gehemmt werden kann.

Der 14 jährige Fragesteller muss also unbedingt probieren, dass seine Eltern den Vertrag anfechten. Erst dann hat sich die Sache für ihn erledigt.

Ein Betrug oder ein Versuch dessen, sehe ich hier nicht. Dem Fragesteller wurde ja augenscheinlich noch keine Leistung erbracht. Selbige ist hier auch sehr fragwürdig.

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uhhh mies. die nummer auf jeden Fall löschen und falls notwendig ändern. Nie mehr auf die Seite gehen

Sprich mit Deinen Eltern, die sollen der Forderung aufgrund Deiner Minderjährigkeit widersprechen.

Besprich diesen Vorfall bitte mit deinen Eltern. Das ist zu gross für dich.

Ich habe dir schon etwas für deine Eltern im Internet rausgesucht. Es sind zum Teil Warnungen oder wie ihr gegen diese vorgehen könnt:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/rechnung-der-mediapool-und-friends-ug-fuer-sexydate-erhalten-was-tun-bei-minderjaehrigen-189009.html

Unter dem Namen des Inhabers E.M. Bergal fand ich Folgendes:

https://e-commerce-kanzlei.de/mediapool-und-friends-sexydate-claim-rechtsanwaltsgmbh-inkassovonmorgen.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/rechnung-fuer-leichteluder-com-von-der-smiles-happy-entertainment-gmbh-197917.html

Eine weitere Firma von E.M. Bergal:

MEDIAPOOL & FRIENDS UG

https://kanzlei-hoffmann-kiel.de/sexydate/

https://www.vzth.de/pressemeldungen/verbraucherzentrale/dubiose-rechnungen-von-sexydate-keinesfalls-ignorieren-69584

https://www.verbraucherschutz.tv/2022/02/25/mediapool-friends-ug-nur-aerger-statt-sexydate

Diese Frage zu Verbotenen Frauen war schon mehrmals hier auf GF:

https://www.gutefrage.net/frage/angebliches-abo-abgeschlossen

https://www.gutefrage.net/frage/rechnung-von-leichte-luder-und-james-kutcher

Lass es dir für die Zukunft eine Lehre sein und gehe nicht auf solche dubiosen Seiten.

Das Internet ist voll mit Spam, Betrug und Fake.

Viel Glück