Lehrerin strafbar gemacht?

ronalda  12.06.2023, 20:50

Welchen Straftatbestand sollte das erfüllen?

Lena1903165 
Fragesteller
 12.06.2023, 20:51

Vielleicht unterlassende Hilfe Leistung die hatte auch so starke Schmerzen das sie Nacher ins Krankenhaus musste

FrauEule  12.06.2023, 20:58

Wie alt ist sie?

Lena1903165 
Fragesteller
 12.06.2023, 21:01

15 und es ist so das man die Eltern anruft und die es erlauben aber sie wollte nicht mal die Eltern anrufen

2 Antworten

Naja in meiner Klasse haben viele mal Bauchweh, Unterleibsschmerzen, usw man sieht es im Normalfall ob die Schüler so tun als ob oder ob sie wirklich Schmerzen haben, ich spring auch nicht sofort auf wenn mal wieder so etwas vorkommt aber ich beobachte mal den Schüler und kontaktiere dann die Eltern.

Lena1903165 
Fragesteller
 12.06.2023, 21:12

Ja sie musste danach ins Krankenhaus und sie hat klar ausgedrückt das sie nicht mehr kann

0
FrauEule  12.06.2023, 21:14
@Lena1903165

Ich kann das nicht beurteilen, wie war sie bis dahin drauf? Hat man ihr angesehen das es ihr nicht gut geht? Ist es ihr davor gut gegangen? Und was war dann im Kh?

0
Lena1903165 
Fragesteller
 12.06.2023, 21:16
@FrauEule

Ne ihr ging es schon in der 3 Stunde nicht gut und sind dann in der 5 Stunde zu unserer Lehrerin gegangen und ich finde man hat es ihr schon angesehen das es ihr nicht gut geht

0
Bomberos911  12.06.2023, 21:27
@FrauEule
Was war dann im Kh das entscheidet vieles

Für die rechtliche Bewertung ist das irrelevant. Es geht einzig und allein darum, ob die Lehrerin einen Notfall hätte erkennen können/müssen.

Was später durch Ärzte mit Feindiagnostik rauskommt, spielt keine Rolle, da es die Lehrerin vorab nicht wissen konnte.

0
FrauEule  12.06.2023, 22:10
@Bomberos911

Ein Notfall ist was anderes das war es wohl nicht in diesen Fall

0

Hallo, wir kennen die Bedingungen nicht. Ist es das erste Mal dass die Schülerin sich krankheitsbedingt vom Unterricht entlassen wollte oder kommt es häufiger vor?

Wurde in der Stunde eine Arbeit geschrieben?

Wenn das alles nicht vorliegt ist dieses Verhalten von der Lehrkraft selbstverständlich unverhältnismäßig. Immerhin sind Sie in der Verantwortungspflicht. Ich denke die Eltern werden sich an den Direktor wenden, wenn es sogar so schlimm war, dass die Schülerin in das Krankenhaus musste. Im Zweifel muss das Schulamt über diesen Vorfall informiert werden, wenn der Direktor nicht handelt.

Du als Mitschülerin solltest die Füße still halten, ansonsten kann es sein, dass du u.a. benachteiligt wirst. Lehrer sind nun mal am längeren Hebel. Der Lehrkraft irgendwelche Drohungen (von wegen Strafbestand) an den Kopf zu werfen, finde ich nicht in Ordnung als Schüler. Für die Einordnung sind Führungskräfte (Direktor) bzw. die Schulaufsichtsbehörde zuständig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Duale Ausbildung zum Fachinformatiker absolviert