Meine Lehrerin ist respektlos zu mir, was tun?

2 Antworten

Sowas gibt es leider ich kenne ähnliches...

Was aber auf jeden Fall hilft: gib denn anderen doch erst keine Gelegenheit das sie zur Lehrerin gehen können ich gebe zu ist schwer aber besser als wenn du ständig Ärger kriegst. Zu den Mädchen kann ich nur sagen schande über euch! Manchmal muss man das einfach ignorieren heißt: schenke denen einfach keine Aufmerksamkeit vlt wird es dann etwas besser garantieren kann ich nichts da jeder anders tickt. Zu der Lehrerin muss ich wirklich sagen das sie ruhig mehr für dich tuen könnte. Sonst sag ihr das einfach mal und vielleicht bessert es sich wenn nicht holl dir doch einen anderen Lehrer zu Hilfe oder erkläre das deinen Eltern oder was weiß ich. Das mit den Hausaufgaben geht garnicht du hast gefragt und sie nicht gekriegt! Dir da ein Eintrag zu geben empfinde ich als unangebracht. Wenn die Lehrerin wenigstens gesagt hätte ist okay und hole sie einfach nach dann wäre das völlig in Ordnung gewesen aber so? Nein Dafür kannst du nichts. Für mich macht die Lehrerin einen nicht so guten Eindruck aber da musst du durch du schaffst das Schon.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schulleiter aufsuchen und sich beschweren. Oder, falls es gibt, auch den Vertrauenslehrer.

Es ist egal ob es ein Wort eines Lehrers gegen das eines Schülers ist, beide Aussagen werden entgegen genommen, die des Schülers sogar ein bisschen mehr.

Und wenn alle Schüler gegen dich sind, dann sag es auch deinen Eltern und auch dem Schulleiter. Man muss über diese Sachen reden, sonst ändert sich das nie.

Das was JuraBoss05 sagt mit dem Aufnehmen, es gibt gesetzliche Sachen wegen Datenschutz. Aber genau was, kann ich nicht sagen.
Was JuraBoss05 sagt kann zu anderen Sachen führen also erstmal vielleicht nicht auf ihn hören.

Gehe zum Schulleiter und/oder Vertrauenslehrer. Reden hilft! Selbst wenn du sagt, du kannst es nicht oder du traust dich nicht, versuch es.
Rede auch mit deinen Eltern! Deine Eltern sind auch da für dich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – BfD in einer Oberschule, 5./7./10. Klasse
BlueJuJuTTV  21.09.2023, 00:42

Ton- oder Bildaufnahmen, die unbefugt hergestellt worden sind, sind im Zivilprozess grundsätzlich als Beweismittel unzulässig. Etwas anderes gilt, wenn die Gegenseite in die Verwendung einwilligt. Ansonsten kann nur in besonderen Einzelfällen eine Güter- und Interessenabwägung dazu führen, dass die unbefugten Aufnahmen als Beweis gerichtlich zugelassen werden. Allein das Interesse, ein Beweismittel zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu schaffen, genügt für eine Ausnahme nicht.

Im Strafverfahren unterliegen solche Aufnahmen unter Umständen, aber nicht zwangsläufig einem Beweisverwertungsverbot. Auch hier bedarf es einer Abwägung, ob das Recht des Betroffenen am gesprochenen Wort bzw. Bild oder das Interesse an der Strafverfolgung überwiegt, was insbesondere bei schweren Straftaten der Fall ist.
(Source von Anwalt Jochmann)

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