Lehrer und Kollektivstrafen
-Darf ein Lehrer z.B. dass: Wenn jmd schei*e gebaut hat z.B. Klos verunreinigt oder anderes und er nur weis das es einer aus einer bestimmten Klasse war die ganze Klasse bestrafen wenn es keiner zugibt gewesen zu sein?Also mit Nachsitzen,Strafarbeit,etc.
-Darf ein Lehrer dich zum Nachsitzen schicken wenn andere behaupten etwas gemacht zu haben obwohl du es nicht warst und es die ganze Zeit sagst?
-Darf ein Lehrer die Klasse bzw. die Schüler beschimpfen -> wieweit?also ab wann ist eine Beleidigung wirklich eine (gegen das Gesetz)?
-Darf ein Lehrer einen Schüler vor der ganzen Klasse sagen das er zu einem Treffpunkt wegen eines Ausflugs,etc. 10-15min früher dort erscheinen soll da er eh immer zu spät kommen würde und noch dabei lachen (also der Lehrer)
-Darf ein Lehrer Schüler vor der ganzen Klasse "dissen" bzw. bloßstellen wenn ja wieweit?
Bundesland : BW ( Baden-Württenberg )
Und mich würde es interessieren ob dies in anderen Bundesländern anders ist und wenns geht vllt noch inwiefern?
MfG Waldi
2 Antworten
1.) Zu den Kollektivstrafen:
Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf. Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen. Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.
2.) Nachsitzen
Nein das darf er natürlich nicht. Er muss selbst prüfen und beweisen, ob/dass du schuldig bist.
3.) Beschimpfen
Er darf die Klasse über ihre (mangelnde) Lernbereitschaft in Kenntnis setzen. Beleidigungen sind dabei aber unzulässig!
4.) Verspätung
Ja, das darf er. Die Person sollte es nicht persönlich nehmen und mit den anderen lachen. ;) Erzwingen darf er das Frühererscheinen aber nicht, da gleiches Recht für alle gilt.
5.) Beleidigen
Nein, darf er nicht. (s.o.)
6.) Bundesländerabhängigkeit
Das ist in allen Bundesländern gleich.
Liebe Grüße
-Darf ein Lehrer z.B. dass: Wenn jmd schei*e gebaut hat z.B. Klos verunreinigt oder anderes und er nur weis das es einer aus einer bestimmten Klasse war die ganze Klasse bestrafen wenn es keiner zugibt gewesen zu sein?Also mit Nachsitzen,Strafarbeit,etc.
Ja.
-Darf ein Lehrer die Klasse bzw. die Schüler beschimpfen -> wieweit?also ab wann ist eine Beleidigung wirklich eine (gegen das Gesetz)?
Womit beleidigt er Euch denn? Sagt er, dass ihr faul seid?
-Darf ein Lehrer einen Schüler vor der ganzen Klasse sagen das er zu einem Treffpunkt wegen eines Ausflugs,etc. 10-15min früher dort erscheinen soll da er eh immer zu spät kommen würde und noch dabei lachen (also der Lehrer)
Äh - hallo? Natürlich darf er das sagen - schließlich ist eh allgemein bekannt, dass der betreffende immer zu spät kommt.
-Darf ein Lehrer Schüler vor der ganzen Klasse "dissen" bzw. bloßstellen wenn ja wieweit?
Klar darf er Eure Noten offen vor der Klasse nennen.
Ich hoffe dass deine Antwort durch und durch ironisch ist. Alles davon ist falsch.
Klar darf er Eure Noten offen vor der Klasse nennen.
Das darf er meines Wissens nach genau so wenig, wie ohne deine EInwilligung andere Persönliche Daten einfach veröffentlichen!