Laptop defekt an Sonntag, an dem Garantie abläuft, am Montag Annahme nicht mehr akzeptiert.?
Ich habe folgendes Problem: Bei meinem Laptop lief die Garantie letzten Donnerstag (Feiertag) ab (ich hatte bis und mit diesen Donnerstag Garantie), zum Glück konnte ich gerade noch an diesem Donnerstag einen Defekt am Gerät feststellen. Da jedoch an Feiertagen der Händler nicht geöffnet hat bin ich am Freitag vorbeigegangen, dieser sagte mir jedoch die Garantie sei am Donnerstag abgelaufen, sie werden das Gerät nicht mehr reparieren.
Ist dies so zulässig?
Besten Dank
4 Antworten
wenn du nicht beweisen kannst das der defekt vor dem ablauf der garantie aufgetreten ist, ist das so zulässig.
Der Lüfter hat den Geist aufgegeben. Im Bios gibt er leider keinen Fehler an (welcher dann z. B. in einer Log zu finden wäre...)
Gibt es evtl. ein Log, wann zuletzt gebootet wurde? (Hab nämmlich das letzte mal am Donnerstag gebootet)
Vielleicht fragst du mal beim Hersteller direkt und nicht beim Händler, ich denke, die dürfen nichts anderes sagen. Die Hersteller können das selbst entscheiden. Vielleicht hast du Glück und die drücken ein Auge zu.
Das kann ich dir nicht sagen. Es war nur ein Gedanke von mir. Aber versuchen kann man es ja.
Muss ich mal versuchen, auf der Quittung stand, dass die Garantieabwicklung über den Händler abläuft.
Gibt es nicht eine Regelung die besagt, dass man soetwas einfach am nächsten Arbeitstag melden muss?
auch wenn der Defekt noch in der Garantiezeit anfällt, und du meldest ihn ausserhalb, besteht keine Garantie.
Das heisst ja eigentlich, man hat dann de facto gar nicht zwei Jahre Garantie (was in der Schweiz ja gesetzlich vorgeschrieben ist), wenn die Garantie an einem Feiertag ausläuft, da es ja nicht möglich ist das Gerät an einem Feiertag einzuschicken?
Da du wahrscheinlich nicht beweisen kannst, dass der Defekt vor Ablauf der Garantie aufgetreten ist, werden die damit durchkommen.
Wie könnte man dies dann beweisen?