Kunst + Gewinnbeteiligung?

3 Antworten

Ohne Vertrag geht das Bild in das Eigentum des Käufers über. Dieser kann mit dem Bild rein rechtlich machen, was er will.

Mit entsprechendem Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer sehe ich keine Chance, solche Regelungen juristisch durchzusetzen. Wie soll z.B. der jetzige Käufer des Bildes über einen gewissen Zeitraum gezwungen werden nachzuweisen, dass sich das Bild immer noch in seinem Eigentum bzw. Besitz befindet ? Oder aber der jetzige Käufer täuscht einen niedrigeren Verkaufserlös vor.

Das kommt auf den Vertrag an, wir haben Vertragsfreiheit und der Eigentümer kann bestimmen, was mit seinem Eigentum geschehen soll.

Seit den 70er Jahren gibt es das Folgerecht, dass Bildenden Künstlern beim 2 Verkauf ihrer Werke eine Beteiligung am Weiterverkaufserlös zusichert.