Kündigungsfrist ?

1 Antwort

Dass deine Teilnahme der Nachhilfe eine Laufzeit hat und wenn du mindestens bis zu 2 Monate vor dieser Zeitgrenze keine Kündigung eingereicht hast deine Teilnahme automatisch ein Jahr weiter geht.


Max123123123123 
Fragesteller
 08.01.2020, 01:04

Also muss ich ein jahr lang warten und mich dann erst in dem monat abmelden als ich mich angemeldet habe?

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Brolvi  08.01.2020, 01:09
@Max123123123123

Frag am besten die leiterin wenn du es genau wissen möchtest. Die kann dir am besten sagen, wie genau sie das gemeint hat.

Bei einem handyvertrag zb ist es ja auch so. Wenn du dein Vertrag im März beginnt, muss er jeh nach anbieter 2 Jahre lang laufen und mindestens 2 Monate vor ende gekündigt werden also dann im Januar bevor er zu ende ist, damit er nicht automatisch verlängert wird. Wenn man den Termien verpasst, muss man wieder ein Jahr warten.

Wenn du den Vertrag rechtzeitig Kündigst, dann musst du bis zum ende einfach weiter teilnehmen bis diese 2 monate dann rum sind.

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Familiengerd  08.01.2020, 12:45
deine Teilnahme automatisch ein Jahr weiter geht

Das kann man aus der Frage überhaupt nicht ableiten.

Nach der Aussage in der Frage bedeutet die Kündigungsfrist von 2 Monaten nur, dass nach Aussprache der Kündigung (gegebenenfalls zum Ende eines Monats) der Vertrag nach 2 Monate weiterläuft.

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Brolvi  08.01.2020, 23:00
@Familiengerd

Desswegen habe ich extra dazu gesagt, dass man am besten die Leiterin fragen sollte was genau damit gemeint ist. Ich habe nur eben die Gängigste form von Kündigungsfrist genommen und am häufigsten werden "Verträge" einfach verlängert wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.

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Familiengerd  22.01.2020, 08:02
@Max123123123123
mal genauer erklären

Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate; das Vertragsverhältnis muss als spätestens 2 Monate vor seinem Ende gekündigt werden.

Ob es jetzt für das Ende des Vertragsverhältnisses ein festgelegtes Datum gibt (weil der Vertrag eine bestimmte Laufzeit hat) oder ob man ihn zu jeder Zeit beenden kann, geht aus Deiner Frage nicht hervor. In beiden Fällen aber muss die Kündigung 2 Monate vorher ausgesprochen werden, ehe er edet.

Hat der Vertrag eine bestimmte Laufzeit (auch das geht aus Deiner Frage nicht hervor), kann es selbstverständlich auch sein, dass sich diese Laufzeit um eine bestimmte Dauer "automatisch" verlängert, wenn er nicht rechtzeitig vorher gekündigt wurde.

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