Kündigung wegen Nachbarschaftsstreit - rechtens?

2 Antworten

Kinderlärm ist rechtlich auszuhalten wenn er nicht Übermaßig ist, genauso wie der Lärm der von Haustieren ausgeht.

Das ihr euch geschlagen habt ist gegenseitige Körperverletzung und ebenfalls nicht nachzuweisen wer angefangen hat und wer aus Notwehr gehandelt hat. Aussage gegen Aussage, da ihr ja alleine im Treppenhaus gewesen seid.

Wenn du Beweise hast oder Zeugen, die bezeugen können vor Gericht, dass er dich schikaniert hat, dann wird das zu deinen Gunsten ausgehen.

Wenn dies alles nicht zu beweisen ist usw. und es eben nur Aussage gegen Aussage steht, dann macht auch die Perspektive des Vermieters keinen Unterschied und da wird nicht viel passieren. Er wird sich ärgern, dass du weiterhin dort wohnen darfst und deinem Nachbarn haust du ordentlich auf die Fresse wenn ihr mal wieder allein seid. Kann ja keiner beweisen. Kannst ihn auch in der Ecke liegen lassen und in deine Wohnung zurückkehren (solange du kein Blut an deinen Händen hast, ansonsten ordentlich sauber machen und diesen Kommentar bitte löschen).


Lamunski 
Fragesteller
 10.05.2024, 02:55

Hahaha. Made my Day:D hoffen wir mal. Danke!

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Die Rechtslage kann dir doch dein Anwalt genau erklären.

Schlägerei geht natürlich gar nicht

Offensichtlich gab es schon Länger Streit

Das ist natürlich ein Kündigungsgrund