Kündigung wegen Nachbarschaftsstreit - rechtens?
Hallo,
Kennt sich hier jemand vielleicht aus.
Mein Nachbar hat nachts in der Ruhezeit gegen seine Heizung geschlagen und in der Wohnung geflucht. Ich habe nicht verstehen können was sein Problem ist, er hat sich in der Vergangenheit mal über Kinderlärm (tagsüber- ich habe ein einziges Kind) bei mir beschwert, aber ich ging davon aus dass es garnicht mal wegen mir war, weil mein Kind tief und fest geschlafen hat.
Ich wollte runter gehen und fragen was los ist, aber habe dann doch weitergeschlafen und mich entschieden zu ihm zu gehen wenn er von der arbeit kommt und sich beruhigt hat. Als ich bemerkte dass er nachhause kam und der Krach in seiner Wohnung weiter ging, entschied ich mich runter zu gehen und mal nachzufragen.
Leider wurde er direkt beleidigend und griff mich an. Ich wehrte ab. Dies entwickelte sich zu einer tätlichen Auseinandersetzung im Treppenhaus.
Während der Rangelei kam eine Nachbarin raus und hat gesehen, wie wir beide auf dem Boden festklammerten, ich war in dem Moment überlegen. Ich wollte loslassen aber er lies nicht ab. Dann ging sie in ihre Wohnung.
Die Schlägerei endete.
Nun habe ich vom Vermieter eine Kündigung bekommen, weil der Nachbar den Sachverhalt der Genossenschaft gemeldet hat und alle Tatsachen verdrehte. Die Genossenschaft hat sich einfach dazu entschieden ihm zu glauben. Sie berufen sich auf seine Zeugenaussage und auf die Aussage der Nachbarin, welche nur meinte „Ja, ich habe gesehen wie sich zwei schlagen, aber es gehören immer zwei dazu“ (sie ist eigentlich auf unserer Seite, hat sich aber undeutlich ausgedrückt).
Jetzt geht das ganze vor Gericht, weil wir uns diese Ungerechtigkeit nicht gefallen lassen können, dass wir als einzige Familie im Haus mit nun zwei Kindern(Frau war zum Zeitpunkt des Geschehens hochschwanger) unsere Wohnung verlieren, obwohl wir nicht daran schuld sind. Ich wurde von dem Nachbar monatelang schikaniert und dann noch angegriffen, und jetzt soll ich ausziehen und bin der Böse. Wie sieht die Rechtslage aus? Ich würde sogar selbst gerne aus diesem Umfeld raus aber finde so leicht keine Wohnung, daher klagen wir dagegen, weil wir so schnell nicht raus können.
2 Antworten
Kinderlärm ist rechtlich auszuhalten wenn er nicht Übermaßig ist, genauso wie der Lärm der von Haustieren ausgeht.
Das ihr euch geschlagen habt ist gegenseitige Körperverletzung und ebenfalls nicht nachzuweisen wer angefangen hat und wer aus Notwehr gehandelt hat. Aussage gegen Aussage, da ihr ja alleine im Treppenhaus gewesen seid.
Wenn du Beweise hast oder Zeugen, die bezeugen können vor Gericht, dass er dich schikaniert hat, dann wird das zu deinen Gunsten ausgehen.
Wenn dies alles nicht zu beweisen ist usw. und es eben nur Aussage gegen Aussage steht, dann macht auch die Perspektive des Vermieters keinen Unterschied und da wird nicht viel passieren. Er wird sich ärgern, dass du weiterhin dort wohnen darfst und deinem Nachbarn haust du ordentlich auf die Fresse wenn ihr mal wieder allein seid. Kann ja keiner beweisen. Kannst ihn auch in der Ecke liegen lassen und in deine Wohnung zurückkehren (solange du kein Blut an deinen Händen hast, ansonsten ordentlich sauber machen und diesen Kommentar bitte löschen).
Die Rechtslage kann dir doch dein Anwalt genau erklären.
Schlägerei geht natürlich gar nicht
Offensichtlich gab es schon Länger Streit
Das ist natürlich ein Kündigungsgrund