Kündigung so richtig?
Guten Tag miteinander!
Wie schon oben besteht, möchte ich meinen Arbeitsvertrag kündigen.
Vorab: das Arbeitsverhältnis ist als Minijobber im Einzelhandel (Supermarkt) gekennzeichnet.
Aufgrund §622 BGB muss die Kündigung 4 Wochen vor dem Kündigungsdatum erfolgen.
Nun zu meiner Frage:
Ist es fristgerecht, wenn ich am 29.04.2024 meine Kündigung einwerfe, sodass unter Bezug §622 BGB mein Arbeitsvertrag am 31.05.2024 enden kann? Ich möchte nämlich den Mai noch arbeiten, doch Anfang Juni das Verhältnis gekündigt haben. Im Arbeitsvertrag steht bei Paragrafen des Vertragende nur geschrieben, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Marius!
1 Antwort
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Solange die Kündigung bis 03.05. eingegangen ist, passt es.