Kündigung, melden?

3 Antworten

Bei einem 450 € Brutto Job hast du dir eh keinen Anspruch auf ALG - 1 erworben, selbst wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Job gehabt hättest oder noch ein alter nicht verbrauchter ALG - 1 Anspruch bestehen würde, hättest du keinen Anspruch auf ALG - 1, weil du wegen deines Studiums dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen könntest.

Es besteht also kein Grund dich da zu melden.

Gar nichts, das ist einfach Standard-Blabla der Personalabteilung.


Lola2019 
Fragesteller
 19.12.2019, 19:02

oke könnte sein, danke

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hör ich das erste mal dass man sich als student nach kündigung des minijobs beim arbeitsamt melden muss


Lola2019 
Fragesteller
 19.12.2019, 19:00

ich fand es auch seltsam ... aber es steht auf dem brief drauf . ich bin verwirrt

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