Kündigung, melden?
hallo,
ich bin Studentin und habe als Servicekraft (mini job) gearbeitet. Nun wurde ich gekündigt.Auf dem Kündigungsschreiben steht dass ich verpflichtet bin mich bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden und bekannt zu geben, dass die Beschäftigung beendet wurde. Jedoch finde ich auf der Website keine links dazu.
Was muss ich machen?
3 Antworten
Bei einem 450 € Brutto Job hast du dir eh keinen Anspruch auf ALG - 1 erworben, selbst wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Job gehabt hättest oder noch ein alter nicht verbrauchter ALG - 1 Anspruch bestehen würde, hättest du keinen Anspruch auf ALG - 1, weil du wegen deines Studiums dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen könntest.
Es besteht also kein Grund dich da zu melden.
Gar nichts, das ist einfach Standard-Blabla der Personalabteilung.
hör ich das erste mal dass man sich als student nach kündigung des minijobs beim arbeitsamt melden muss
ich fand es auch seltsam ... aber es steht auf dem brief drauf . ich bin verwirrt