Krippe als Schwangere weiter arbeiten oder nicht?
Darf man in einer krippe als Schwangere weiter arbeiten oder eher nicht mehr erhalten nen sagen nein die anderen sagen ja kenn mich nicht aus hab aber CH von einer Freundin gehört das es verboten wäre wegen der ganzen Krankheit kennt sich damit jemand aus
3 Antworten
schwanger sein ist keine krankheit - meist nur pech bei der planung !
ab wann frau nicht mehr arbeiten sollte sagen gesetze .
hier ein teil davon.
Hierbei ist das Beschäftigungsverbot für sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geregelt !
Individuelles, ärztliches BeschäftigungsverbotDas individuelle beziehungsweise ärztliche Beschäftigungsverbot wird durch die behandelnde Gynäkologin oder den behandelnden Gynäkologen mithilfe eines ärztlichen Attests bescheinigt. Dabei steht der individuelle Gesundheitszustand der Schwangeren im Vordergrund
CH = Schweiz ?!
Der AG wird es vermutlich ganz genau wissen ob der Arbeitsplatz für Schwangere geeignet ist.
Grundsätzlich hat man ab einem gewissen Zeitpunkt ein Beschäftigungsverbot. Das gilt auch für die Arbeit in einer Kinderkrippe. Ich verstehe allerdings nicht ganz, was du mit Krankheit meinst.
Schau mal hier: https://www.arbeitsrechte.de/beschaeftigungsverbot/
Nach deutschem Recht darf der Arbeitgeber schwangere Arbeitnehmerinnen so lange nicht in einer Kinderbetreuungseinrichtung als Betreuerin beschäftigen, wie nicht geklärt ist, dass ihr Immunstatus die Tätigkeit erlaubt.
Das entsprechende Beschäftigungsverbot spricht der Arbeitgeber aus.
Für Österreich gelten (wie allgemein) sehr ähnliche, teils inhaltlich identische Regelungen.
Siehe z.B. hier:
Grundsätzlich hat man ab einem gewissen Zeitpunkt ein Beschäftigungsverbot.
Du meinst damit den Mutterschutz ab 6 Wochen vor dem Entbindungstermin.
Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen aber auf eigenen Wunsch bis zum Entbindungstermin arbeiten, sofern vom Arzt kein individuelles Beschäftigungsverbot (wegen des gesundheitlichen Zustandes von Mutter und/oder Kind) oder vom Arbeitgeber kein generelles Beschäftigungsverbot (z.B. Wegen für Schwangere nicht erlaubter Tätigkeiten oder Beschäftigung mit bestimmten Stoffen) ausgesprochen werden musste.
Daher noch der Hinweis mit dem Link :) Aber danke für die Ergänzung
Üblichen Kinderkrankheiten halt und wer macht das Beschäftigungsverbot