Kriegsabsolutismus?

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"Kriegsabsolutismus"

war das Resultat der Handlungen des Kriegsministeriums, wo zur Sicherung der Ausnahmebestimmungen Juli 1914 auf allerhöchsten Befehl im Kriegsministerium als eine der Abteilungen unter der Patronanz des Armeeoberkommandos das Kriegsüberwachungsamt zur Überwachung der Ausnahmeverfügungen, zum Schutz der Streitkräfte gegen äußere und innere Feinde, gegen Spionage, alle Aktivitäten gegen die Staatsmacht sowie auch zur absoluten Kontrolle von Presse, Post und Telegraphie eingerichtet wurde.

Das Kriegsüberwachungsamt war jeder parlamentarischen Kontrolle entzogen. (Für Ungarn war es allerdings nicht zuständig. Ungarn hatte seine eigene Kriegsüberwachungskommission.) Starker politischer Widerstand führte ab 1917 zur Umwandlung des Kriegsüberwachungsamtes in eine mildere Ministerialkommission im Kriegsministerium.

1919 trat in Wien eine Gesandtenkonferenz der Nachfolgestaaten unter Vorsitz Österreichs zusammen, die für die Liquidierung der bestehenden militärischen Zentralstellen der Monarchie (Kriegsministerium, Verteidigungsministerium und die Marinesektion) Richtlinien herausgab. Zunächst wurde die internationale Liquidierungskommission aufgestellt und bei jeder Zentralstelle ein Bevollmächtigtenkollegium errichtet, in dem jeder Nachfolgestaat eine Vertretung innehatte. Der in den Richtlinien für die Liquidierung der Zentralstellen vorgeschriebene Aufgabenkreis war folgender: 1. Abbau der Berufsmilitärgagisten, 2. Abbau der militärischen Stellen, sofern sie nicht übernommen wurden, 3. Überprüfung und Liquidstellung der im November 1918 noch nicht bezahlten Forderungen der Heereslieferanten, 4. Aufstellung eines Vermögenskatasters über die auf dem Boden der Monarchie vorhandenen Werte, 5. Abbau der Zentralstellen.

Die Friedensverträge von 1919 sahen weder die Bildung noch die Aufteilung einer gemeinsamen Liquidierungsmasse aus dem Erbe der Monarchie vor. Die österr. Regierung austrifizierte daher die Liquidierung (Staatsgesetzblatt 577/1919), womit sich die internationalen Körperschaften auflösten.

Aus dem liquidierenden Kriegsministerium bildete sich das nun dem Bundesfinanzministerium unterstellte Militärliquidierungsamt, das 1921 von jenem eingegliedert und 1931 aufgelöst wurde.

1921 wurden auch die Agenden des liquidierenden Verteidigungsministeriums und der Marinesektion dem Militärliquidierungsamt übertragen. Der Aufgabenbereich der Liquidierung blieb der Gleiche, wurde aber erweitert um:

6. Agendenüberführung in neue österr. Stellen (z.B. Gendarmerie, Vermisstenausforschung, Kriegsarchiv etc.),

7. Mitwirkung bei der Aufstellung des Vermögenskatasters,

8. Mitwirkung in internat. Belangen von Guthaben und Immobilien im Ausland,

9. Ausgleich mit Ungarn auf Grund der ehemaligen Gemeinsamkeit und Mitwirkung beim österr.-ungar. Schiedsgerichtverfahren,

10. Vergleichskommission für nicht erfüllte Militärlieferungsverträge,

11. Endliquidierung der ehemaligen kriegswirtschaftlichen Zentralen.

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 Doch ob der immer geringer werdende Aufgabenrest der sich im Zustand der Liquidierung befindlichen Amtsstellen noch immer "Kriegsabsolutismus" bedeutete oder ob der junge neue Staat nur dessen Nachwirkungen spürte? Ich finde keine Antworten.