Krankenversicherung?
Halli Hallo an das GuteAntwortTeam,
ich bin 30 Jahre alt geworden,
ich studiere,
arbeite unter 20 Stunden, nämlich nur 15 Stunden,
wurde von meinem Arbeitgeber als Midijobber eingestellt.
Die Krankenversicherung möchte, dass ich weiterhin die Studentische Versicherung zahle (obwohl ich 30 bin). Laut meinen Abrechnungen zahle ich bereits die KV schon anteilig mit.
Bin ich pflichtversichert mit dem Midijob oder falle ich bald in die Freiwillige Versicherung mit meinem Studium?
Sending help.
Danke euch schon mal!
3 Antworten
Man muss über die Haupttätigkeit krankenversichert sein. Wenn du in ein Vollzeitstudium eingeschrieben bist und weniger als 20 h/Woche arbeitest, dann ist das Studieren deine Haupttätigkeit und dementsprechend ist Plan A die studentische Krankenversicherung.
Wenn dein Arbeitgeber KV-Beiträge abführt: Weiß der überhaupt, dass du Student bist?
& ja mein Arbeitgeber weiß das. Ich bin über 30 Jahre alt und kann nicht mehr über die Studentische abgerechnet werden.
Eine Studentenfreundin hat denselben Fall, nur zahlt sie keine Studentische Versicherung.
Normal wäre das so. Die Frage ist, ob bei dem konkreten System von Midijob das anders ausfällt. Ich habe ChatGPT gefragt und angeblich wäre man auch trotz der unter 20 Stunden, als Studi über den Arbeitgeber versichert. Aber man kann sich noch nicht ganz sicher sein bei KI Angaben.
Wenn Du Student bist, dann bist Du Student. Und als solcher versichert. Damit tritt in Deinem Angestelltenverhältnis gar keine Versicherungspflicht ein.
Da bist bei Deinem AG was schiefgelaufen...
Wärst Du als Student in die PKV gegangen, hättest Du a) geringeren Beitrag, b) bessere Leistungen und c) hätte da jetzt niemand gemeckert...
Innerhalb der Werkstudigrenzen sozialversicherungspflichtig beschäftigte Studis sind versicherungsfrei in der Arbeitslosen- und Kranken-/Pflegeversicherung. Eine Krankenversicherung über das Beschäftigungsverhältnis ist damit nicht möglich. Soweit fehlerhafte Meldungen des Arbeitgebers auffallen, werden diese rückabgewickelt.
Damit muss die Krankenversicherung selbst sichergestellt werden: Familien-, studentische sowie freiwillige oder private Versicherung.
Soweit keine Verlängerungsgründe der studentischen Versicherung vorliegen, kommt es ab einem Alter von 30 Jahren damit regelmäßig zu einer Durchführung der gesetzlichen freiwilligen Versicherung mit einem Mindestbeitrag von ~260€. Eine private Versicherung ist möglich.