Krankenkassenschulden Stunden?

4 Antworten

Hallo,

eine Stundung von Beiträgen ist theoretisch möglich. In der Praxis passiert es aber seltener (Mitglied liegt im Koma, Betrieb komplett abgebrannt, Hochwasserschäden ...).

Entweder mit allen Unterlagen zur Krankenkasse persönlich hingehen oder telefonisch mit der Mahnabteilung sprechen (Unterlagen parat haben). Bis zu welchem Datum soll gestundet werden (Datum gut begründen)? Monatliche Rate danach?

Eime rückwirkende Senkung der Beiträge nach § 256 a SGB V ist für pflichtversicherte Studenten nicht möglich. Der Beitrag ist bereits wesentlich ermäßigt (der normale Mindestbeitrag liegt bei etwa 190 Euro pro Monat).

Tipp: Wenn man Bafög bezieht (auch geringe Beträge), bekommt man auf Antrag monatlich einen Zuschuss von 109 Euro für den Beitrag. Wer überhaupt nicht bafög-berechtigt ist, hat ggf. Anspruch auf Wohngeld.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Herculez 
Fragesteller
 19.10.2019, 17:10

Vielen Dank. Ich will ja nicht aktuelle Beiträge Stunden, sondern die Beitragsschulden nur. Ich habe vorgesehen eine Stundung von ca. einem Jahr zu beantragen, um bis dahin ein finanzielles Polster aufzubauen um dannach mit den Raten beginnen zu können. Aktuelle Monatsbeiträge werden natürlich bezahlt.

Ich hoffe dass die Krankenkasse mit sich reden lässt, den erste Betrag von 109,52€ wurde schon gezahlt, wenn ich dazu auch noch die Raten zahlen MUSS falle ich halt wieder in den Rückstand, was nicht Sinn der Sache ist

LG

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RHWWW  19.10.2019, 21:38
@Herculez

Ich glaube nicht, dass die Krankenkasse sich darauf einlassen wird, die Beiträge zu stunden, damit der Versicherte sich in dieser Zeit ein finsanzielles Polster aufbauen kann. Das Polster aus einem Jahr wird dann vermutlich in spätestens einem Jahr aufgebraucht sein und was dann?

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Herculez 
Fragesteller
 20.10.2019, 00:59
@RHWWW

ich wohne alleine und kann die zusätzliche rate nicht stemmen, was also soll ich tun, wennich doch schon gewillt bin den monatsbeitrag zu zahlen? Ich Zahle 300 Eur Miete, 110 KK undkriege kein Bafög. Die 30 monatlich wären eineWoche essen für mich. Dafür dass ich NIE Leistungen annehme, sollte doch eine Stundung möglich sein sodass ich halt aktuelle Beiträge zahlen kann. Wenn die KK so unkulant sein sollte, armes DE

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RHWWW  20.10.2019, 08:31
@Herculez

Dann am besten bei der Krankenkasse anrufen und die Lage schildern. Dann wird es wahrscheinlich auf die Vermögensauskunft hinauslaufen. Wenn die Krankenkasse das offiziell als Vermögenauskunft vorliegen hat, dass kein Vermögen vorliegt, werden die Vollstreckungsmaßnahmen zunächst ausgesetzt. Man bekommt dann aber Probleme, neue Verträge (Handy, Internet, Bank, Versandhandel ...) abzuschließen.

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RHWWW  20.10.2019, 08:40
@RHWWW

Ist die Familie so unkulant, Geld zu leihen? Sind die Freunde so unkulant, Geld zu leihen? Ist die Hochschule so unkulant, die Prüfungen so zu legen, dass man genügend Zeit zum Jobben hat?

Die Schulden sind durch eigene Schuld entstanden:

Leider habe ich es in dieser Zeit verpasst meine Krankenkasse zu bezahlen

Leider hat der Gesetzgeber verpasst, ins Gesetz zu schreiben, dass, wenn jemand verpasst hat, seine Beiträge zu zahlen, die Beiträge zu stunden sind.

Die Krankenkasse war so kulant, die letzten 2 Jahre die Hochschule nicht über den Beitragsrückstand zu informieren. Dies kann die Kasse jederzeit machen. Das Studium endet dann mit dem laufenden Semester.

Was ist mit der Einnahmeseite? Wie wird der Lebensunterhalt bestritten. Wenn man die Ausgabenseite nicht verändern kann, bleibt nur noch die Einnahmeseite.

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Herculez 
Fragesteller
 20.10.2019, 19:40
@RHWWW

Dass du es wagst über familiäre und freundschaftliche Verhältnisse hier was zu spekulieren lasse ich mal ausser acht. Das kein Vermögen vorliegt kann die KK auch anhand der Kontoauszuüge sehen, die ich für diue letzten 2 Jahre vorlegen kann, da braucht es sicherlich keine Vermögensauskunft. Dass du sogar die Hochschule als unbefähigt siehst zeigt mir schon was für eine verbitterte Person du sein musst. Es läuft halt manchmal nicht alles glatt im Leben, schon garnicht muss man sich auf Freunde und Familie beziehen, das ist ein Nogo. In Deutschland herrscht nunmal diese Pflicht, auch wenn ich innerhalb diesen 2 Jahren KEINE Leistung in Anspruch genommen habe, habe ich einen Betrag von über 3000 Euro zu zahlen. Mahngebühren und Säumniszuschläge skalieren den Betrag auf 4500€, schulden für NICHTS. In Amerika darf man sich zB aussuchen ob man zahlen will oder nicht. Natürlich lebe ich hier, dass mir aber so ein Betrag aufgezwungen wird ohne KULANZ seitens der Krankenkasse zu zeigen, dass willst du nicht verstehen.

Ekelhaft deine äußerungen......

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Herculez 
Fragesteller
 20.10.2019, 19:45
@Herculez

Aber nein,der brave Bürger hat seine Pflicht zu erfüllen und muss schön zahlen, ohne wenn und aber.

Opfer des Systems, lieber Herr RHWWW

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Die Altlast musst du zahlt, Stunden ist in der Regel nicht möglich. Aber ruf am besten Montag direkt bei deiner Krankenkasse nach und schildere dein Problem. Vielleicht findet sich noch eine Lösung

Herculez 
Fragesteller
 19.10.2019, 00:21

Es muss doch möglich sein das ganze Ruhen zu lassen, sodass ich wenigstens die aktuellen Beiträge zahlen kann. Muss ich beides, komme ich wieder in Rückstand

Danke dennoch!

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Mich verwundert, dass deine Krankenkasse das so lange mitgemacht hat. Bei mehr als 3 Monaten Beitragssschulden informieren wir direkt die Uni und die exmatrikuliert sofort. Was auch nur richtig ist, denn studieren kann man eben nur mit Krankenversicherung, bei der auch die Beiträge gezahlt werden.

Du hast andere Prioritäten gesetzt- nun regele deine Angelegenheiten.

Der §256a SGB V gilt übrigens für Personen gem. § 5, Absatz 1 Nr. 13, du fällst unter §5 Absatz 1 Nr. 9 und damit gilt der §256a SGB V für dich nicht.

Du warst und bist als Student versicherungspflichtig gem.§ 5 Absatz 1 SGB V

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das mußt du mit der Krankenkasse verhandeln.

Zu bemerken, dass ich in diesen 30 Monaten kein einziges mal(!) bei einem Arzt war, bin also durchgehend Fit :)

Das ist absolut uninteressant. Es gibt keinen Nachlass deshalb.

Herculez 
Fragesteller
 19.10.2019, 00:23

Mit dem sog. Beitragsschuldengesetz (korrekt „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“) vom 15.7.2013 (in Kraft seit 1.8.13) wurde § 256a SGB V neu eingeführt:

"Der Beitragserlass/die Ermäßigung erfolgt nur dann, wenn für den rückliegenden Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen wurden bzw. wenn man auf die Erstattung von Leistungen verzichtet. Man kann sich aber entscheiden, dass man die Beiträge nachzahlt und dafür einen Leistungsanspruch erwirbt."

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maja0403  19.10.2019, 00:26
@Herculez

Das heißt noch lange nicht, dass es generell eine Beitragserlass gibt. Das sind immer Einzelfallentscheidungen und das mußt du mit deiner Krankenkasse klären.

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Herculez 
Fragesteller
 19.10.2019, 00:28
@maja0403

Das es garkeinen Nachlass gibt wie sich aus deinem ersten KOmmentar ergibt stimmt so auch nicht. Dazu gibt es ein Gesetz, was aber mit der krankenkasse besprochen werden muss, ja.

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maja0403  19.10.2019, 00:29
@Herculez

Dann wende dich doch an die Krankenkasse. Hier kann dir niemand helfen.

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Herculez 
Fragesteller
 19.10.2019, 00:29
@maja0403

jo mit solchen falschen kommentaren shconmal garnicht da hast du recht

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maja0403  19.10.2019, 00:31
@Herculez

Nach Gesetz besagt nicht, dass du einen Schuldenerlass bekommen mußt. Es kann sein, muß aber nicht. Ergo mit der Krankenkasse klären.

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Herculez 
Fragesteller
 19.10.2019, 00:32
@maja0403

So hört sich das schon besser an und nicht:

"Das ist absolut uninteressant. Es gibt keinen Nachlass deshalb."

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Herculez 
Fragesteller
 19.10.2019, 00:33
@maja0403

Um weitere Meinungen zu kriegen. Heisst das deshalb, ich muss falsche Aussagen akzeptieren? Was ist das für eine Haltung, du gestehst sicherlich seltens Fehler ein.

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maja0403  19.10.2019, 00:35
@Herculez

Das habe ich nicht gesagt. Nur sind das sehr seltene Fälle, wo jemand derart verpeilt ist, das so viele Schulden aufkommen, dass du kaum jemanden findest, der Erfahrung darin hat. Und früher gabs grundsätzlich keine Stundung.

Und auch jetzt steht noch lange nicht fest, dass du eine Stundung bekommst. In dem Gesetz steht nämlich nicht, dass eine Stundung Pflicht ist.

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Herculez 
Fragesteller
 19.10.2019, 00:36
@maja0403

In dem Gesetz steht aber dass ein Erlass der Schulden möglich wäre, wenn man in diesem Zeitraum keine Leistung in Anspruch genommen hat. Wüsste ich das nicht, hätte ich deiner Falschaussage geglaubt.

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Herculez 
Fragesteller
 19.10.2019, 00:37
@Herculez

Und ich habe auch nicht gesagt dass ich mit dem Gesetz aufjedenfall eine stundung bekomme, lol

liest du richtig?

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maja0403  19.10.2019, 00:37
@Herculez

Möglich wäre bedeutet nicht, das du einen Erlass bekommst.

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Herculez 
Fragesteller
 19.10.2019, 00:38
@maja0403

Das habe ich doch niemals behauptet, deine argumente sind sowas von daneben.

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