Krankenkassenbeiträge bezahlt bekomm vom Jobcenter?

4 Antworten

Leistungen gibt es im Regelfall erst ab dem 1.des Antragsmonats.

Wenn Du also keinen Antrag gestellt hast, der dann im nachhinein auch ab dem Monat der Antragstellung bewilligt wurde, gibt es rückwirkend auch keine Leistungen, inkl.der KK - Beiträge gezahlt.

Stellst Du einen Antrag der bewilligt wird, kannst Du versuchen durch einen schriftlichen formlosen Antrag ein zinsloses Darlehen vom Jobcenter zu bekommen.

Nein.

wer bezahlt mir das

Du selbst oder irgend ein "Gönner" :D

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Nein, rückwirkend bekommst du keine Leistungen (nur für den Antragsmonat). D.h. du darfst die Beiträge selbst entrichten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition

Wenn du keinen Antrag gestellt hattest, bleibst du drauf sitzen.