Krankengeldanspruch?

2 Antworten

Wenn er nur in Teilrente geht (bis zu 99,9Prozent möglich), dann sollte er weiterhin Anspruch auf Krankengeld haben. Er zahlt dann ja von seinem Krankengeld auch wieder in die Krankenkasse ein.

Bei Vollrente ist dies nicht so. Und er ist ja auch weiterhin beschäftigt.

Ich kenne zwei Leute, die in Teilrente weiter Vollzeit arbeiten und die sind auch der Ansicht, dass sie weiterhin Anspruch auf Krankengeld haben.

Er sollte beim VdK Mitglied werden und sich dort beraten lassen. Das ist dann kostenfrei.

Wenn er einen Arbeitsvertrag hat müßte er auch Krankengeld bekommen da er ja die ganzen Sozialleistungen bezahlen muß.