Krankengeld oder normaler Lohn bei anderer Krankheit?
Hey :)
ich war vom 5.9. bis 5.10. wegen Schürfwunden, Prellungen und Blutergüssen krank geschrieben. Müsste glaube 1 Monat bzw. 4 1/2 Wochen nun sein. Dann hatte ich vergangene Woche Urlaub und bin nun seit dieser Woche wieder krank geschrieben wegen einer Handgelenksfraktur (muss auch nächste Woche nochmal zum Arzt wegen K-Schein).
Das sind ja nun 2 unterschiedliche Diagnosen... da müsste ich trotzdem doch weiter meinen normalen Lohn bekommen und nicht ins Krankengeld rutschen, oder?
3 Antworten
Die zweite Krankschreibung erfolgte nach Ende der ersten. Zudem handelt es sich vermutlich um eine von der ersten Krankschreibung unabhängige Erkrankung.
Die Frist zur Entgeltfortzahlung hat damit erneut mit der zweiten Krankschreibung begonnen.
Ahh ok ok, dann sind meine Bedenken beseitigt. Vielen Dank :)
Normaler Lohn, weil es Krankengeld erst nach der 6. Woche am Stück - und für die selbe Erkrankung - gibt. Der Urlaub hat damit garnix zu tun, weil Du im Urlaub nicht krank warst.
Achtung: Bei "häufigen Kurzerkrankungen" (!) - oder langen Erkrankungen - kann der Arbeitgeber Dich durchaus kündigen!
Nee ist keine Kurzerkrankung. Hatte einen Mopedunfall und daher die Prellungen etc., hatte dann ja letzte Woche Urlaub und seit letzten Samstag (12.10.) wieder nen Krankenschein. Der Bruch ist ja als Erstbescheinigung ausgeschrieben worden :)
Das hat nichts mit unterschiedlichen Diagnosen zu tun, sondern ob die zwischen 2 Krankmeldungen arbeiten warst.
Ich hatte wie gesagt Urlaub. Der neue Krankenschein ist wieder eine Erstbescheinigung
Dann fällst du auch nicht ins Krankengeld. Du muss min. 6 Wochen am Stück krankgeschrieben sein um ins Krankengeld zu kommen.
Also fangen die Krankenwochen wieder von vorn an? Beim 1. Mal warens ja 1 Monat bzw. 4 1/2 Wochen am Stück. Dann der Urlaub und jetzt hab ich seit letzten Samstag den neuen Schein. Hatte iwo mal gelesen, dass sich das dann an die vergangenen Krankwochen ranhängt,
Ja steht auch auf dem Krankenschein drauf. Arbeitsunfähig voraussichtlich bis...........und Arbeitsunfähig seit,.........
Ahh also ist die Fortzahlung wie neu begonnen?