Krankengeld bei Ferienjob?

4 Antworten

Bei einem Ferienjob wohl eher nicht. Du wirst ja keinen richtigen Arbeitsvertrag haben, oder?

Nein wirds nicht, weil du bei dem Ferienjob nur für die erbrachte Arbeit bezahlt wirst und nicht wie ein Vollzeitangestellter.

Ohne gültigen Dauer-Arbeitsvertrag hast du keine Chance auf Krankengeld.

Bei einem regulären Arbeitsverhältnis, welches mindest vier Wochen ununterbrochen bestanden hat, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zu max. sechs Wochen.

Ein kurzfristiger Ferienjob ist auf jeden Fall hiervon ausgeschlossen, es sei denn, es wurde arbeitsvertraglich etwas anderes vereinbart.

Das kommt trotzdem wie immer auf den Arbeitsvertrag an. Lese da doch mal nach.