Krankengeld?

6 Antworten

Unter 6 Wochen Krankheit bekommst Du kein Krankengeld, sondern Deinen normalen Lohn. Der Arbeitgeber kann lediglich 50 % Deines Lohns während Deiner Krankheit von der Krankenkasse zurückfordern.

Dass Du nicht bei der Versicherung angemeldet wurdest, ist unwahrscheinlich, das muß abgeschlossen sein bevor man anfängt.

Falls Du innerhalb der Probezeit geküngigt werden solltest, muß Dir der Arbeitgeber den Lohn anteilig für die Zeit bezahlen, die Du unter Vertrag warst.

Edit: Danke an alle für die Hinweise, wahrscheinlich ist es in meiner Branche anders und deshalb bin ich davon ausgegangen. Dann ruf am besten Deine Krankenkasse an oder schreib eine Mail.


DerHans  19.06.2024, 12:44

Nur in ganz bestimmten Branchen müssen die Mitarbeiter bereits am ersten Tag angemeldet sein. Meistens reicht es vollkommen aus, wenn die Anmeldung WÄHREND des ersten Arbeitsmonats erfolgt. Natürlich muss dann der Arbeitsvertrag einwandfrei vorliegen, bei einer Kontrolle wegen Schwarzarbeit.

Makalalak 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 12:40

in den ersten 4 Wochen hat man ja Anspruch auf Krankengeld da der Arbeitgeber es nicht zahlen muss

Eclair89  19.06.2024, 12:47

Es besteht hier ein Sonderfall. Wird man gleich zum Beginn krank, muss der Arbeitgeber kein Entgelt zahlen, das macht dann die Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt erst ab der 5. Woche für 6 Wochen.

Oh, das ist ja echt ärgerlich! Normalerweise bekommst du Krankengeld, auch wenn du noch nicht lange in einem neuen Job gearbeitet hast. Ruf am besten deine Krankenkasse an, um das alles zu klären. Die können dir bestimmt weiterhelfen und dir sagen, was du tun musst. Ich hoffe, dass du bald wieder fit bist!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe das selber durchmachen müssen, ich weiss genau
Wenn Sie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen neu einstellen, haben diese in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür springt in der Regel die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. 
Besteht die Arbeitsunfähigkeit nach der vierten Beschäftigungswoche weiter, zahlen Sie als Arbeitgeber ab Beginn der fünften Woche das Entgelt für bis zu sechs Wochen fort.
Die Wartezeit von vier Wochen verkürzt also den Fortzahlungsanspruch nicht.

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/entgeltfortzahlungsversicherung/anspruch-von-neuen-mitarbeiter-auf-entgeltfortzahlung-2037132?tkcm=ab

Man muss sich selbst bei der Krankenversicherung anmelden.

Der Arbeitsvertrag besteht doch. Krankengeld müßt du allerdings von der Krankenkasse beziehen.

Der AN muß nicht gleich gemeldet werden. Krank Meldung hat der Betrieb und die Kasse doch sicher erhalten.