Krank in Ausbildung?
Hallo
Und zwar ist es so, dass ich eine Ausbildung zur Altenpflegerin absolviere. Ich habe meine Prüfungen bereits durch & alles bestanden. Meine Ausbildung geht noch ca. 6 Wochen. Am 31.08. bekomme ich mein Abschlusszeugnis. Das Examen wird uns allen danach separat per Post zugesendet.
Nun bin ich eine Treppe runtergefallen & bin länger krankgeschrieben. Dadurch komme ich über meine erlaubten Kranktage.
Welche Folgen wird das haben? Bekomme ich nur mein Examen später ? Oder muss ich die Tage dran hängen? Im Prinzip hab ich ja alles fertig & bestanden.
bitte keine „Ich glaube“ oder „ich vermute“ antworten..
3 Antworten
Wenn deine Prüfiungen bereits fertig und bestanden sind, wird dir der Abschluss auch nicht mehr aberkannt. Du hast die Ausbildung somit erfolgreich beendet.
Bei einer Ausbildung ist es generell so, dass mit der letzten bestandenen Prüfung die Ausbildung beendet ist. Dann bist du keine Auszubildende mehr. Egal in welchem Monat deine Ausbildung begonnen hat, egal, was im Ausbildungsvertrag steht, egal, wann du dein Examenszeugnis bekommst. Auch irgendwelche erlaubten Krankentage spielen keine Rolle mehr.
Wenn der Ausbildungsbetrieb dich übernehmen will, muss er dir einen neuen Arbeitsvertrag geben. So lange giltst du als arbeitslos. Wende dich umgehend an das Jobcenter, damit du weiterhin krankenversichert bist.
Der Arbeitsvertrag kann auch mündlich erfolgen, und sobald man am Tag nach der Prüfung arbeiten geht und der Chef das alles so erlaubt, hat man automatisch ein neues Arbeitsverhältnis mit normalem Gehalt
Die Ausbildung endet mit bestehen der mündlichen Prüfung. Danach bist du keine Azubine mehr. Du müsstest normales Gehalt beziehen und eine normale Angestellte sein.
Demnach ist die Ausbildung abgehakt und die Fehlzeiten sollte darauf nicht mehr angerechnet werden können.
Meine Aussagen sind natürlich nicht verbindlich, aber ich bin letzten Donnerstag mit der Ausbildung fertig geworden, nur das Zeugnis muss noch per Post kommen.
Meiner geht auch irgendwie bis September.
Nach dem Berufsbildungsgesetz endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Ablauf der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung.
Hab mich noch mal belesen… laut Altenpflegegesetz endet die Ausbildung mit dem im Vertrag festgelegten Datum… unabhängig von den Prüfungen..
Aber mein Ausbildungsvertrag geht ja bis zum 31.08?