Könnte ich die Person anzeigen?

6 Antworten

In Ordnung ist das auf jeden Fall nicht, und die Nachrichten gehen ohne weiteren Kontext vielleicht schon als sexuelle Belästigung durch. Zusammen mit der Hintergrund Geschichte kann die Polizei da sicher was machen. Wenn er das bei dir gemacht hat, wer sagt, dass er das nicht auch bei anderen gemacht hat? Am besten fragst du mal bei ihr nach und fragst ob sie von anderen weiß denen es auch so ergangen ist. Wenn mehrere Leute das bestätigen können, am besten auch mit Textnachrichten dann man da umso mehr machen.


menschperson  30.12.2021, 02:57

Oder was heißt vielleicht das ist auf jeden Fall sexuelle Belästigung

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Klausmueller587  30.12.2021, 03:11
@menschperson

Eine Sexuelle Belästigung gemäß §184i StGB liegt zwar vor, aber nicht wegen den Nachrichten, sondern wegen seiner Handlungen. Um den Tatbestand zu erfüllen, ist nämlich eine körperliche Berührung erforderlich.

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menschperson  30.12.2021, 03:36
@Klausmueller587

Nach §184 ist doch aber das vom Empfänger ungewollte versenden pornografischer Inhalte verboten. Ob die Textnachrichten dazu zählen weiß ich nicht, aber das ist ja der Grund wieso Dickpics zb nicht legal sind.

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Phillip3098383  30.12.2021, 03:32

Ja du kannst die Person anzeigen mach des am besten auch wegen sexueller Belästigung und wenn du unter 18 bist sexueller Belästigung Minderjähriger

lg

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Klausmueller587  30.12.2021, 03:57
@Phillip3098383

Eine "Sexuelle Belästigung Minderjähriger" gibt es im Strafrecht nicht. Das nennt sich wenn dann "Sexueller Missbrauch von Jugendlichen" gemäß §182 StGB, dieser Tatbestand ist in diesem Fall allerdings nicht erfüllt.

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Wieso hast du ihn nicht früher angezeigt? Du kannst der Polizei erzählen was passiert ist, glaub mir die Polizei hört dir sehr gut zu, und hört auch wenn der Täter (stiefvater) lügt.

Geh ruhig hin, aber ob es nach ein Jahr etwas bringt, ist die andere Sache?


Merleperle270 
Fragesteller
 30.12.2021, 02:56

Ist nicht ein Jahr her. Das letzte mal das das passiert ist war Ende August diesen Jahres

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Merleperle270 
Fragesteller
 30.12.2021, 03:01
@Larix123

ich hab das damals alles nicht verstanden. Denke einer minderjährigen kann man es nicht übel nehmen das sie unter Schock steht und sich nicht traut etwas zu machen. Mir war das super unangenehm und peinlich und ich hatte Angst das auszusprechen.

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Die Chats, sofern aktuell, nicht.

Denn du bist mittlerweile bald 19 Jahre und kein Kind mehr.

Aber was du im Text schilderst reicht aus um eine Anzeige bei der Polizei zu machen.

Und das solltest du auch tun.

Ich denke das wird bei ihm kein Einzelfall gewesen sein.

Allein die Rechtschreibung ist Grund für eine Anzeige.

Wegen seiner Handlungen solltest du ihn auf jeden Fall bei der Polizei anzeigen. Er hat nämlich eine Sexuelle Belästigung gemäß §184i StGB begangen.

Die Nachrichten erfüllen keinen Tatbestand.


Klausmueller587  30.12.2021, 03:16

Korrektur: Zu seiner zweiten Nachricht muss ich noch hinzufügen, dass "Spatzel" eine Beleidigung gemäß §185 StGB darstellen kann.

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