Kleingewerbe als minderjähriger (Familiengericht)?

4 Antworten

  1. Sicher - jedes Gewerbe ist ein Erwerbsgeschäfts i.S.d. § 112 BGB.
  2. Ohne Genehmigung des Familiengerichts nach § 112 BGB kannst du kein Gewerbe anmelden.
  3. Eine Genehmigung nach § 112 BGB setzt im Regelfall (mir sind keine Ausnahmen bekannt) ein persönliches Erscheinen des Minderjährigen und der gesetzlichen Vertreter beim Familiengericht voraus.
  4. Einfach mal so gibt es eine solche Genehmigung nicht. Ohne positive Stellungnahme der Schule und einen fundierten Businessplan kannst du dir die Idee gleich abschminken. Eine 112er-Genehmigung für 15-Jährige ist m. W. ohnehin die absolute Ausnahme.
wie lange dauert ein solcher Antrag ?

Das kann dir vorher niemand genau sagen. Aber einige Monate sicher, ein halbes Jahr dürfte hier durchaus realistisch sein.

Alternativ können deine Eltern das Gewerbe anmelden - aber dann ist das auch IHR Geschäft. Sie haften alleine, ihnen stehen auch alle Einnahmen zu. Dich können sie dann als Arbeitnehmer anstellen, wenn sie das möchten.

das ist überall so das du mind 18 sein musst um etwas zu gründen, außer ein Clan bei coc

Du brauchst die Zustimmung deiner Eltern UND des Familiengerichts.

Die Dauer des ganzen Prozedere liegt bei 3-6 Monaten.

ch wollte mal fragen ob ich für ein Kleingewerbe als minderjähriger eine Zustimmung des Familiengerichts brauche

Ja

oder nur die Zustimmung der Eltern 

Was genau sollen deine Eltern da zustimmen?
Dass du ein Gewerbe haben darfst? Gut können sie machen.
Ob es dir was bringt? Nein! Denn "Gewerbeschein" (Gewerbeanmeldung) bekommst du dann dennoch nicht.

und wie lange dauert ein solcher Antrag ?

Deine Beglaubigte Gewerbeanmeldung bekommst binnen weniger Minuten.
Den ganzen Prozess vor dem Familiengericht, das kann niemand sagen.
Wobei hier auch geprüft werden muss in wie weit dein Wissen ausreichet, ob du generell fähig genug bist eigenständig ein Gewerbe führen zu können usw.

Und dann kommen wir zum nächsten Problem.
Selbst wenn du die Erlaubnis vom Gericht & deine beglaubigte Gewerbeanmeldung hast, musst du dann einen Händler finden bzw. Gewerbepartner der mit dir Geschäfte abschließen will da du noch Minderjährig bist.

peterobm  24.04.2024, 22:41

falsch, er ist Geschäftsfähig mit allen Konsequenzen

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Comp4ny  24.04.2024, 22:53
@peterobm
falsch, er ist Geschäftsfähig mit allen Konsequenzen

Worauf beziehst du dich?
Auf das Thema Handelspartner?

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peterobm  24.04.2024, 23:01
@Comp4ny

nein, auch gegenüber seinen Kunden hat er die Erlaubnis vom Familiengericht. somit Volljährig.

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Comp4ny  24.04.2024, 23:04
@peterobm

Also sorry, wirfst wild was in den Raum, ohne zu erklären was du meinst.
Kommst mit etwas um die Ecke was irrelevant ist, da der Handelspartner sich aussuchen kann mit wem er Geschäfte macht und mit wem nicht.

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