Kleines Kind schafft es nicht rechtzeitig aufs Schulklo, Hausmeister zwingt Kind alles zu säubern, Ist das Rechtens?
Hallo, mein Sohn (7) hatte sehr starke Bauchschmerzen und hat es nicht rechtzeitig geschafft zur Toilette zu rennen und hat kurz davor sein Geschäft verrichtet. Der Hausmeister hat mein Kind gezwungen alles selbst aufzuwischen. Nach der Säuberung war mein Kind komplett mit dem Kot eingeschmiert. Ich bin entsetzt und Weiß nicht was ich tun soll. Ich habe mit dem Direktor der Schule gesprochen, dieser ist auf der Seite des Hausmeisters weil er meint, dass die Kinder so lernen aufs Klo zu gehen. Was soll ich tun, an wen muss ich mich wenden. Ist das überhaupt rechtens?
ich würde mich über hilfreiche Antworten, sehr freuen!
3 Antworten
Wieso soll das Kind das denn nicht machen? Erstens ist es mit 7 durchaus körperlich dazu in der Lage, zweitens ist es - Unglück hin oder her - ja nun seine eigene Hinterlassenschaft, und drittens ist der Hausmeister doch kein Sklave, der alles machen muss. Versetz Dich mal in SEINE Lage - würdest Du die Sch**** von irgendeinem Anderen aufwischen wollen, obwohl der andere dazu selbst in der Lage ist? (ich nehme Putzfrauen und -männer von der Betrachtung mal aus, da das ja leider deren konkreter Job ist)
Natürlich hätte der Hausi bei einem Erstklässler auch etwas versöhnlicher reagieren und mithelfen können - aber "unrechtens" war es sicher nicht.
Stimmt. Stattdessen könnte aber auch gesunder Menschenverstand angewandt werden, statt jede kleine Petitesse gleich Richtung überlastetem Justizwesen schieben zu wollen.
Kommt jetzt darauf an wie es war
- hat er in die Hose gemacht? Dann hätte man dich informieren müssen um das Kind abzuholen
- Hat er sich, blöd gesagt, die Hose einfach runter gezogen, ist's eine sehr unangenehme Sache für den Hausmeister und jeden der vorbei gehen musste
Das man dem Kind jetzt keinen Vorwurf machen kann ist klar, aber es klingt schon sehr speziell diese Geschichte.
Nein ist es nicht.
Vergleichbar mit einem Autounfall.
Du musst das Auto nicht selbst reparieren aber die Kosten übernehmen. In diesem Fall die Reinigung.
Eine eindeutige Rechtslage (oder Präzedenzfälle) gibt es aber nicht. Würdest du das durch fechten wollen könnte man am ehesten § 340 , Misshandlung von Schutzbefohlenen, anführen.
Wenn du nicht soweit gehen willst könntest du einen Anwalt beauftragen der Schule ein Aufforderungsschreiben zuzusenden. Zum Beispiel für eine schriftliche Entschuldigung.
LG
Über Moral kann man Streiten. Aber § 340 könnte hier durchaus angewandt werden.