Kleines Kind schafft es nicht rechtzeitig aufs Schulklo, Hausmeister zwingt Kind alles zu säubern, Ist das Rechtens?

3 Antworten

Wieso soll das Kind das denn nicht machen? Erstens ist es mit 7 durchaus körperlich dazu in der Lage, zweitens ist es - Unglück hin oder her - ja nun seine eigene Hinterlassenschaft, und drittens ist der Hausmeister doch kein Sklave, der alles machen muss. Versetz Dich mal in SEINE Lage - würdest Du die Sch**** von irgendeinem Anderen aufwischen wollen, obwohl der andere dazu selbst in der Lage ist? (ich nehme Putzfrauen und -männer von der Betrachtung mal aus, da das ja leider deren konkreter Job ist)

Natürlich hätte der Hausi bei einem Erstklässler auch etwas versöhnlicher reagieren und mithelfen können - aber "unrechtens" war es sicher nicht.

Yannik1995  30.06.2020, 23:16

Über Moral kann man Streiten. Aber § 340 könnte hier durchaus angewandt werden.

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Twitizen  01.07.2020, 09:48
@Yannik1995

Stimmt. Stattdessen könnte aber auch gesunder Menschenverstand angewandt werden, statt jede kleine Petitesse gleich Richtung überlastetem Justizwesen schieben zu wollen.

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Kommt jetzt darauf an wie es war

  • hat er in die Hose gemacht? Dann hätte man dich informieren müssen um das Kind abzuholen
  • Hat er sich, blöd gesagt, die Hose einfach runter gezogen, ist's eine sehr unangenehme Sache für den Hausmeister und jeden der vorbei gehen musste

Das man dem Kind jetzt keinen Vorwurf machen kann ist klar, aber es klingt schon sehr speziell diese Geschichte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mama von 7 Kindern

Nein ist es nicht.

Vergleichbar mit einem Autounfall.

Du musst das Auto nicht selbst reparieren aber die Kosten übernehmen. In diesem Fall die Reinigung.

Eine eindeutige Rechtslage (oder Präzedenzfälle) gibt es aber nicht. Würdest du das durch fechten wollen könnte man am ehesten § 340 , Misshandlung von Schutzbefohlenen, anführen.

Wenn du nicht soweit gehen willst könntest du einen Anwalt beauftragen der Schule ein Aufforderungsschreiben zuzusenden. Zum Beispiel für eine schriftliche Entschuldigung.

LG

Woher ich das weiß:Recherche