Kleinanzeigen Verkauft?

1 Antwort

Ich möchte dir natürlich keine Angst machen und dir absolut nicht Böses erstmal vorneweg

Du hast leider einen sehr sehr sehr großen Fehler begangen da du nicht wusstest ob es sich um einen Fake handelt und du den Verdacht hattest dass es ein Fake sein könnte hättest du es niemals verkaufen dürfen der Verkauf von Plagiaten oder Produktpiraterie ist in Deutschland strafbar sogenannte Plagiate sind für den eigenen privatgebrauch legal sobald man jedoch die Absicht hat diese auch wieder zu verkaufen macht man sich strafbar

Man könnte natürlich argumentieren und woher sollst du das wissen hier ist die Frage wo hast du es her und dass du dem Käufer mitgeteilt hast dass es sich eventuell um eine Fälschung handeln könnte kannst du dich darauf natürlich nicht mehr berufen

Rein rechtlich gesehen jetzt ganz trocken wären die maximalstrafen eine geldstrafe von bis zu 10.000 € oder eine haftstrafe von bis zu 5 Jahren bzw in deinem Fall drei Jahre Damen dir keinen gewerblichen Vertrieb unterstellen kann

Und so komisch wie es klingt ein Anrecht hat der Käufer noch nicht mal auf sein Geld da du ihm mitgeteilt hast dass es sich eventuell um eine Fälschung handeln könnte und er bereit war diese zu kaufen wurde er nicht getäuscht strafbar gemacht hat sich der Käufer jedoch nicht

Mein Ratschlag erstmal abwarten du weißt nicht was dein Käufer gerade tut eventuell hat er Schiss bekommen weil er selbst befürchtet etwas falsch gemacht zu haben eine Fälschung gekauft zu haben

Meine hauptfrage ist jedoch noch wie hat sich eigentlich herausgestellt dass es sich um eine Fälschung handelt