Klassenfahrt?

vogerlsalat  16.06.2023, 10:51

Hast du dein Kind schon angemeldet?

DodoJelly 
Fragesteller
 16.06.2023, 11:17

Bin ich mir nicht mehr so ganz sicher ,sie meinten nur sie würden etwas freihalten.(mündlich)

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aus meiner Sicht musst du nicht bezahlen, weil dein Kind auch gar nicht hingeht.

Wenn das aber im Voraus nicht kommuniziert wurde, kann es sein das die Schule das Geld trotzdem verlangt.

Du wusstest, dass du dein Kind nicht hinschicken willst, warum hast du dann auf die Bearbeitung der Kostenübernahme gewartet? Du wusstest ja schon im vorne rein das du es nicht willst.

DodoJelly 
Fragesteller
 16.06.2023, 11:20

Ich wusste es nicht im Verlauf, war mir unsicher. Habe das mit der Kostenübernahme gemacht weil mir dazu geraten wurde.

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Anonym9000703  16.06.2023, 11:24
@DodoJelly

Okay

Da kommt mir aber noch eine Frage.

noch nicht sicher
obwohl ich abgesagt habe

Du redest davon das du abgesagt hast, aber die Lehrer wussten nicht ob es sicher ist das du kommst.

Hast du abgesagt oder nicht?

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DodoJelly 
Fragesteller
 16.06.2023, 11:26
@Anonym9000703

Die ganze zeit war es noch nicht sicher aber heute habe ich peer schulapp eine absage geschickt

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Anonym9000703  16.06.2023, 11:30
@DodoJelly

Oke

Eben du musst gar nichts bezahlen und falls du weiterhin aufgefordert wirst.

Dann frag mal, nach welcher rechtlichen Auflage, du einen Beitrag für die Klassenfahrt zahlen musst, wo dein Kind nicht daran teilnimmt.

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Anonym9000703  16.06.2023, 11:31
@Anonym9000703

Für die Schule war es einfach nicht klar, ob dein Kind teilnimmt oder nicht. Darum haben Sie dir diesen zu zahlenden Betrag zugeschickt bzw. dich aufgefordert zu zahlen.

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DodoJelly 
Fragesteller
 16.06.2023, 11:35
@Anonym9000703

Ich habe erst die Absage geschickt und danach meinten sie ich solle warscheinlich trotzdem zahlen.

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Anonym9000703  16.06.2023, 11:37
@DodoJelly

Dann frag ebben nach.

Nach welcher rechtlichen Auflage musst du das bezahlen, wenn dein Kind nicht teilnimmt?

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Wann war der Stichtag für eine feste Zu- oder Absage?

Wenn du vor Ablauf der Frist (Stichtag) klar kommuniziert hast, dass dein Kind nicht mitfährt, musst du auch nichts zahlen.

Wenn deine Absage erst nach dem Stichtag einging, werden bereits Kosten für die Reise angefallen sein, die beglichen werden müssen. Wenn du einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt hast, klingt das ja auch erstmal so, als ob du eigentlich wolltest, dass dein Kind mitfährt.

Hätte die Lehrerschaft dein Kind bei der Buchung nicht berücksichtigt, hätte es ebenfalls Ärger und Vorwürfe gegeben (Ausschließen armutsgefährdeter Kids von sozialer Teilhabe) Wenn dein Antrag abgelehnt worden ist und du dein Kind deshalb nicht mitfahren lassen möchtest, wende dich am Besten nochmal an die Organisatoren der Fahrt (mit Ablehnungsbescheid und Eingangsdatum)

Wein dein Kind nicht mitfährt, musst du gar nichts bezahlen.

K12345r  16.06.2023, 11:01

sehe ich genau so

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Gab es einen stichtag bis wann man zu- bzw. abgesagt haben musste? Hast du den eingehalten?

Mit "Unsicherheit" kann man halt nicht kalkulieren. Für Reisen muss man eine Kinderanzahl angeben und wenn weniger mitfahren als geplant, müssen dennoch alle Reservierungen bezahlt werden. Die Kosten würden dann auf die anderen Kinder verteilt werden. Das ist auch nicht ganz fair. Deswegen gibt es Stichtage bis wann eine Anmeldung oder eine Nicht-Abmeldung dann auch verbindlich ist.

Gerade wenn die Fahrt innerhalb der Ferien ist (ist das überhaupt als Klassenfahrt dann zulässig?). Immerhin muss klar sein, dass viele ihre Ferien anders verplant haben, der Lehrer also von vornherein nicht mit allen Kindern rechnen kann.

Hallo,

so wie ich es verstanden habe, hast du zuerst zugesagt und nun abgesagt.

Wenn das so ist, dann wirst du die Kosten tragen müssen, es sei denn, die Schule oder ihr privat habt eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.

Die Schule hat alles organisiert, die Kosten für jedes Kind aufgeteilt. Wer soll denn jetzt die Kosten für dein Kind übernehmen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung