Klassenarbeit nachschreiben wegen schlechtem Notendurchschnitt?
Mein Sohn Realschule Plus, Rheinland-Pfalz, 6.Klasse hat am Montag eine Mathe Klassenarbeit geschrieben. Der Mathelehrer hat sehr ausführlich davor mit den Schülern gelernt und die Klassenarbeit war nicht schwer. Keine Lückenaufgaben, keine Klammern oder schwierige Textaufgaben im Bruchrechnen. Ich habe sehr viel mit meinem Sohn gelernt und er hat seine erste 1 in Mathe. Dabei ist Mathe eher sein Horror-Fach. Nun, leider war der Klassendurchschnitt sehr schlecht,mehr als 50% haben eine 5 oder 6 und aufgrund dessen gelten die Noten und die Klassenarbeiten nicht. Das wäre lt.Schulleitung eine Schulgesetz Verordnung. Und natürlich zählt meinen Sohn seine Note jetzt auch nicht. Ich finde das unmöglich! Nun werden die faulen Schüler belohnt und die fleißigen bestraft. Ist das wirklich rechtens, dass meinem Sohn die Note nicht zählt?
4 Antworten
Habe ich früher auch erlebt.
Man lernt ja nicht nur für eine Arbeit.
Beim nächsten mal sollte er es genauso schaffen.
Und wenn nicht wird sich der Lehrer an die letzte Note erinnern.
Leider nicht,die Schulleitung meinte das die Note nicht zählt.
Je nach ermessen kann der Lehrer (nach Absprache mit der Schulleitung) Schulaufgaben und Stegreifaufgaben nicht zählen oder wiederholen lassen, wenn der Notendurchschnitt zu gut oder zu schlecht ausgefallen ist.
Mir wäre keine Regelung bekannt, in welcher festgeschrieben ist, wann ein Test wiederholt werden muss, soweit ich weiß, ist dies tatsächlich einfach nur nach ermessen.
Natürlich ist dies sehr ärgerlich, aber wie AlexausBue schon gesagt hat, dieses "Bulimie-Lernen" ist nicht Sinn und Zweck der Sache und beim nächsten mal sollte es eigentlich doch auch noch klappen.
Liebe Grüße
Denke nicht dass das erlaubt ist.
Redet mal mit dem lehrer. Normalerweise gibts wenn svhon entweder die möglivhkeit neu zu schreiben (oder seine note zu akzeptieren) oder es wird ein neuer notenschlüssel festgelegt damit die noten sich verbessern.
hm naja, man könnte theoretisch rechtlich dagegen vorgehen. ob sich das bei einer note in der 6. klasse die eigtl später niemanden interessiert lohnt würde ich eher sagen nein.
Habe mit der Schulleitung geredet. Seine Note gilt nicht, da Klassenarbeit ungültig,wegen schlechter Leistung der anderen Schüler
Ja, leider ist es rechtens.
Lies mal hier auf S.3 unter Punkt 6.9.:
http://www.philologenverband.de/fileadmin/user_upload/mainz/%C3%9CSchO.pdf