Kinderlose sollen zurück stecken?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das entspricht nicht den Tatsachen. Den Herrschaften sei als Lektüre das Bundesurlaubsgesetz empfohlen. § 7: Urlaub ist nach den Wünschen des Arbeitnehmers zu gewähren. Er kann nur abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Interessen oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Eine Ablehnung ist zu begründen. Andere Arbeitnehmer können uU Vorrang haben, aber nicht generell! Auch ArbN, die z. B. nur innerhalb der Ferien die Möglichkeit haben mit ihrem Partner Urlaub zu machen, weil dieser z. B. Lehrer ist, müssen bevorzugt berücksichtigt und ArbN mit Kindern gleichgestellt werden. Das Minimum, was an Urlaub trotz dringender betrieblicher Gründe und anderer Urlaubswünsche immer immer immer gewährt werden muss, sind zwei zusammenhängende Wochen.

Atlantikwall 
Fragesteller
 11.02.2014, 19:44

gute Antwort!

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Ich kenne es so, das es einfach darum geht auf Eltern schulpflichtiger Kinder, die ja nur in den Schulferien verreisen können, Rücksicht zu nehmen. Als ungeschriebenes Gesetz der Rücksichtnahme für das es noch keinen Grund gab es in Frage zu stellen. Das betrifft aber nur die Schulferien des jeweiligen Bundeslandes und nicht allgemein ''die Urlaubszeit''.

Jetzt habe ich extra nachgesehen, also kein Bundesland hat von Anfang Juli - Mitte September Schulferien. Es gibt zwar eines das bereits Anfang Juli anfängt und auch eines bis Mitte September aber eine Familie bei der gleichzeitig ein Kind in NRW und ein anderes in Bayern in die Schule geht, dürfte wohl eher die Ausnahme sein und kann kaum 10 Wochen Urlaub am Stück blockieren.

Wenn eure sogenannten Repräsentanten die komplette Urlaubszeit pauschal sperren, dann versuchen sie eine Regel um der Regel willen umzusetzen, von der sie nicht verstanden hat wozu sie eigentlich dienen soll. Das ist extrem ärgerlich und dazu imstande eine Menge Unfrieden zu stiften, schade, die Regel sollte eigentlich das Gegenteil erreichen.

Normalerweise reguliert sich das ohne übereifrige ''Repräsentanten'' von selbst. Es hat ja auch seine Vorteile in der sog. ''Nebensaison'' zu verreisen und damit tatsächlich die kompletten Ferien von Eltern ausgeschöpft werden müssen braucht es schon ein sehr ungünstiges Verhältnis, seit dem sog. ''Pillenknick'' sollte das kaum noch auftreten.

Atlantikwall 
Fragesteller
 12.02.2014, 17:30

gute Antwort, ich schätze da wird wieder im Nachhinein ein Radfahrer angekrochen gekommen sein!

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Nein. Es gilt gegenseitige Rücksichtnahme. Vorrangig sollten max. Eltern mit schulpflichtigen Kindern berücksichtigt werden. Aber in der Praxis sieht das manchmal eben anders aus.

Atlantikwall 
Fragesteller
 11.02.2014, 17:32

****es kann aber nicht sein, das man 24 Jahre lang Rücksicht nimmt, und es kann auch nicht sein das man bestraft wird wenn man keine Kinder hat, aus welchen Gründen auch immer!****

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Atlantikwall 
Fragesteller
 13.02.2014, 18:39
@frechesdingens

das ist heutzutage gar nicht mehr finanzierbar, Kinder sollten eine Zukunft haben, aber das ist vorbei!

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gesetzlich nicht vorgeschrieben aber in manchen tarifvertraegen verankert.

generell empfiehlt sich freundliche absprache mit den kollegen/innen bevor man ansprueche anmeldet.

ob das rechtlich so ist, weiß ich nicht, es ist allerdings in sehr vielen firmen üblich und eigentlich auch moralisch vertretbar, bzw wird als moralisch und fair angesehen...